A. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat Heimbach hat in seiner Sitzung am 09.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Heimbach“ beschlossen.
Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird eine Umweltprüfung gem. § 2 a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt (Der endgültige Umweltbericht wird erst nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB fertiggestellt. Auf Basis der frühzeitigen Beteiligung wird zunächst der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB ermittelt).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Ortsgemeinde Heimbach folgende Ziele:
In der Ortsgemeinde Heimbach soll eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage nördlich des Altwieserhofes errichtet werden.
Diese dient der regenerativen Erzeugung von Strom und gleichzeitiger Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger.
Der geplante Solarpark ist 11,65 ha groß, wobei der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplanes 26,75 ha umfasst.
Die Erschließung des Solarparks ist über Feldwirtschaftswege gesichert.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan.
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Baumholder stellt für den Geltungsbereich größtenteils Grünland (Vorrangebiet für die Landwirtschaft) dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Da das Vorhaben dem Ziel 83 des regionalen Raumordnungsplanes widersprach, musste zuvor ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden.
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Baumholder unter gleichzeitiger Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Heimbach“ wurde die Abweichung vom Ziel 83 des RROP Rheinhessen Nahe durch die SGD Nord mit Schreiben vom 01.06.2023 zugelassen.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen.
B. Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Bebauungsplanunterlagen liegen in der Zeit von Donnerstag, den 06.07.2023 bis einschließlich Montag, den 07.08.2023, während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Bürgerbüro, Zimmer 101, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Verbandsgemeinde Baumholder unter www.vgv-baumholder.de und über das Geoportal Rheinland-Pfalz, www.geoportal.rlp.de, elektronisch abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adressen: verwaltung@vgv-baumholder.de vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt.
Die Eingaben werden von der Ortsgemeinde Heimbach geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.