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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 26/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Baumholder

A. Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Baumholder hat in öffentlicher Sitzung am 17.11.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Heimbach“ der Ortsgemeinde Heimbach beschlossen.

Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Baumholder soll parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan teilgeändert werden.

Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Baumholder soll parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan teilgeändert werden.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche für Photovoltaik, um die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan vorwiegend Grünland (Vorranggebiet für die Landwirtschaft) dar.

Da das Vorhaben dem Ziel 83 des regionalen Raumordnungsverfahren widersprach, musste zuvor ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden.

Für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Baumholder, unter gleichzeitiger Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Heimbach“, wurde die Abweichung vom Ziel 83 des RROP Rheinhessen Nahe durch die SGD Nord mit Schreiben vom 01.06.2023 zugelassen.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Heimbach. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von 26,75 ha.

Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Heimbach“ wird eine Umweltprüfung gem. § 2 a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erstellt (Der endgültige Umweltbericht wird erst nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fertiggestellt. Auf Basis der frühzeitigen Beteiligung wird zunächst der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB ermittelt).

B. Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Unterlagen zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes liegen in der Zeit von Donnerstag, den 06.07.2023 bis einschließlich Montag, den 07.08.2023, während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Bürgerbüro, Zimmer 101, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Verbandsgemeinde Baumholder, unter www.vgv-baumholder.de und beim Geoportal RLP elektronisch abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: verwaltung@vgv-baumholder.de vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt.

Die Eingaben werden von der Verbandsgemeinde Baumholder geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.

Baumholder, den 22.06.2023
gez. Bernd Alsfasser
Bürgermeister