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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung Bebauungsplan „Marktplatz“ in der Stadt Baumholder, Verbandsgemeinde Baumholder

Der Stadtrat der Stadt Baumholder hat in seiner Sitzung am 03.06.2024 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Marktplatz“ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Stadt Baumholder ist bestrebt, die Voraussetzungen für eine belebte, attraktive Innenstadt mit entsprechenden gastronomischen Angeboten zu schaffen. Vor diesem Hintergrund sollen aufgrund einer konkreten Bauanfrage die Voraussetzungen zum Anbau einer überdachten Terrasse für die Gastronomie am Standort Marktplatz 3 geschaffen werden, da dies eine entsprechende Attraktivierung bedeuten würde. Im Bebauungsplan von 1995 wurden zudem noch Regelungen zu Dachaufbauten und -einbauten getroffen. Diese Regelungen erscheinen heute auch im Sinne einer zeitgemäßen, individuellen Bebauung nicht mehr sinnvoll. Des Weiteren entsprechend sie nicht den vorhandenen Gegebenheiten (insbesondere vorhandene Schleppgauben betreffend) und taten dies in Teilen bereits bei Aufstellung des Bebauungsplanes nicht. Dieser Punkt „Dachaufbauten/-einbauten“ soll deshalb vollständig gestrichen werden. Die Zulässigkeit von Dachaufbauten/-einbauten richtet sich zukünftig nach der Landesbauordnung.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Änderung des Bebauungsplanes „Marktplatz“.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 7,1 ha.

Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet eine gemischte Baufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.

Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.

Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung, in der Zeit vom 01.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde unter www.vgv-baumholder.de unter folgendem Pfad: Rathaus, Bauleitplanung, Bebauungsplanverfahren, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Weiherdamm 1 55774 Baumholder, Zimmer Nr. 005, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 01.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse c-donie@vgv-baumholder.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Baumholder, Juni 2024
Der Bürgermeister