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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 Ortsgemeinde Berschweiler  

Hinweis auf Offenlegung

Es wird darauf hingewiesen, dass die 1. Nachtraghaushaltssatzung und der 1. Nachtragshauhaltsplan der Ortsgemeinde Berschweiler vom 4. Juni 2024 in der Zeit vom

28. Juni 2024 bis einschließlich 5. Juli 2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1 55774 Baumholder, Zimmer 203, während den allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht offenliegt.

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. Die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind, oder
  2. Vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Berschweiler, den 19. Juni 2024
gez. Rouven Hebel, Ortsbürgermeister