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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 27/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heimbach für das Jahre 2023 und 2024 vom 21. Juni 2023

der Ortsgemeinde Heimbach für das Jahre 2023 und 2024

vom 21. Juni 2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2023

2024

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.245.843 €

1.236.183 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.305.644 €

1.250.721 €

der Jahresüberschuss auf

-59.801 €

-14.538 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-21.451 €

18.112 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

30.000 €

150.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

636.000 €

2.007.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-606.000 €

-1.857.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-627.451 €

-1.838.888 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesambetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist,wird festgesetzt für

2023

2024

Zinslose Kredite auf

0,00 €

0,00 €

verzinste Kredite auf

597.000,00 €

1.832.000,00 €

zusammen auf

597.000,00 €

1.832.000,00 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2023

2024

- Grundsteuer A auf

345 v.H.

345 v.H.

- Grundsteuer B auf

465 v.H.

465 v.H.

- Gewerbesteuer auf

380 v.H.

380 v.H.

§ 5

Gebühren und Beiträge

Gebühren und Beiträge werden nach den bestehenden Ortssatzungen erhoben.

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 01.01.2020 betrug  —  1.893.812,88 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales

zum 31.12.2020 beträgt  —  1.923.757,64 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales

zum 31.12.2021 beträgt  —  1.877.426,56 €

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn die innerhalb eines Produktes veranschlagten Aufwendungen oder Auszahlungen insgesamt um mehr als 10% überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 9

Zweckbindung und Deckungsfähigkeit

1. Zweckbindung (§ 15 GemHVO)

Innerhalb eines Produktes berechtigen Mehrerträge, die zu Einzahlungen führen, zu Mehraufwendungen, die zu Auszahlungen führen.

2. Deckungsfähigkeit (§ 16 GemHVO)

Innerhalb eines Produktes sind die Aufwendungen, soweit sie zu Auszahlungen führen, gegenseitig deckungsfähig.

Heimbach, den 21.06.2023
gez.
Jürgen Saar, Ortsbürgermeister