Die Schuldnerberatungsstelle des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Obere Nahe und des Nationalparklandkreises Birkenfeld informiert, dass ab dem 01.07.2024 neue Pfändungsgrenzen bei Lohn- und Kontopfändung gelten. Der neue Grundfreibetrag steigt auf 1.500,00€. Bei bestehender Unterhaltsverpflichtung kann der unpfändbare Betrag erhöht werden.
Betroffene Personen sollten bei bestehenden Pfändungen die Freibeträge überprüfen und gegebenenfalls korrigieren lassen.
Die Schuldnerberatungsstelle ist bei Fragen gerne unter der Tel.: 06781/51 63 530 oder per Mail unter: schuldnerberatung@obere-nahe.de behilflich.