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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 27/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Berglangenbach für das Haushaltsjahr 2024 vom 24. April 2024

Die Kreisverwaltung Birkenfeld hat mit Schreiben vom 25. Juni 2024 mitgeteilt, dass gegen die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Berglangenbach für das Haushaltsjahr 2024 vom 25. Juni 2024 keine Bedenken erhoben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 der Ortsgemeinde Berglangenbach in der Zeit vom 04. bis einschließlich 12. Juli 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, im Zimmer 206, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht offen liegen.

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Berglangenbach, 03. Juli 2024
gez. Kurt Jenet
Ortsbürgermeister