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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 27/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Ruschberg für das Jahr 2025 vom 17.06.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  1.244.389 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  1.276.545 Euro

der Jahresfehlbetrag auf  —  -32.156 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf  —  14.013 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  47.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  -47.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  32.987 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0 Euro

verzinste Kredite auf  —  47.000 Euro

verzinste Kredite nach VV Nr. 12 zu § 93 GemO  —  27.400 Euro

zusammen auf  —  74.400 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf  — 0 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  — 0 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten

gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 434.199 Euro.

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A auf

-

Grundsteuer B auf

-

Gewerbesteuer auf

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

-

für den zweiten Hund

-

für jeden weiteren Hund

-

für den ersten gefährlichen Hund

-

für den zweiten gefährlichen Hund

-

für jeden weiteren gefährlichen Hund

§ 9 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 2.380.323,17 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 2.348.167,17 Euro.

§ 10 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen

und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn die innerhalb eines Produktes veranschlagten Aufwendungen und Auszahlungen insgesamt um mehr als 10% überschritten sind.

15 Zweckbindung und Deckungsfähigkeit

1. § 15 Zweckbindung

Die Zweckbindung richtet sich nach § 15 GemHVO

2. § 16 Deckungsfähigkeit

Die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb eines Teilhaushaltes richtet sich nach § 16 GemHVO.

Die Auszahlungen für Investitionen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

(§ 16 Abs.3 GemHVO)

§ 16 Ermächtigung zur Kreditaufnahme

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderliche Kreditaufnahme im Rahmen der Kreditermächtigung zu den wirtschaftlichsten Konditionen vorzunehmen. Zur Entscheidung sind mindestens drei Angebote einzuholen.

Ortsgemeinde Ruschberg, den 17.06.2025
Gez.
Ortsbürgermeister
(Alfred Heu)

Nach § 24 Abs 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Donnerstag, dem 03.07.2025 bis Montag, dem 14.07.2025 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Zimmer 205 öffentlich aus.

Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, den 23.06.2025
Gez.
Bürgermeister