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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 27/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Baumholder 16.06.2025

TOP 1.

1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025

a) Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge aus der Beteiligung der Einwohner gemäß § 97 Abs. 1 GemO

b) Beratung und Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025

Zu a)

Eine Beschlussfassung über den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung darf erst nach Ablauf der Offenlage für Einwohnerinnen und Einwohner erfolgen. Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde nach der Zuleitung an den Stadtrat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.

In der öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass Vorschläge zum Entwurf innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der Bekanntmachung durch die Einwohner eingereicht werden können.

Zu b)

Die Stadt Baumholder sieht sich im Jahr 2025 mit der Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts konfrontiert. Dies wird insbesondere durch die Grundsteuerreform 2025 begründet, die eine Reduktion der Grundsteuer B mit sich bringt und zu Mindereinnahmen in Höhe von rund 308.000 Euro führt.

Gleichzeitig sind Investitionen erforderlich, die bisher nicht im Haushalt berücksichtigt wurden. Dazu zählen unter anderem die Schaffung eines Waldkindergartens, ein Zuschuss für die Erneuerung eines Kunstrasenplatzes des Sportvereins VfR Baumholder 1886 e.V. sowie weitere Förderungen an diesen Sportverein, etwa für die Errichtung eines Minispielfelds, die Sanierung eines Tennisplatzes und die Umrüstung auf LED-Beleuchtung. Wobei die letzteren Maßnahmen bereits als eigene Maßnahmen der Stadt im Doppelhaushalt 2024/2025 veranschlagt wurden. Hier wurden die Ansätze lediglich umbenannt.

Um die finanziellen Einbußen auszugleichen und die Investitionen dennoch realisieren zu können, wurden verschiedene Maßnahmen zur Generierung zusätzlicher Einnahmen und zur Einsparung von Kosten vorgenommen.

Eine mögliche Anpassung der Steuersätze, insbesondere der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer, wurde überprüft. Gleichzeitig soll eine Einsparung bei Unterhaltungskosten durch eine Analyse der Ist- und Soll-Werte der Vorjahre erfolgen.

Nach Überarbeitung des Haushaltsplanes 2025 schließt der Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 287.884 Euro ab.

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt 25.291 Euro.

Es liegt eine negative freie Finanzspitze in Höhe von 320.553 Euro vor. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen reicht demnach nicht aus, um die planmäßige Tilgung von Investitionskrediten und den PEK-Rückführungsbetrag zu bedienen.

Die Stadt hat jedoch im Vorjahr (laut Finanzrechnung 2024) einen höheren Rückführungsbetrag an die Liquiditätskredite geleistet als geplant.

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt 122.125 Euro.

Beschluss:

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025 der Stadt Baumholder wurde mit folgender Anhebung der Realsteuerhebesätze angenommen:

Gewerbesteuer von 385 v.H. auf 435 v.H.

Grundsteuer B von 500 v.H. auf 600 v.H.