Titel Logo
Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 28/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Eckersweiler für die Haushaltsjahre 2022 und 2023

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 der Ortsgemeinde Eckersweiler vom 15.06.2022 in der Zeit

vom 14.07.2022 bis einschl. 22.07.2022

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Zimmer 101, während den allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht offenliegt.

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Eckersweiler, den 13. Juli 2022
gez. Hans-Peter Bohr, Ortsbürgermeister