A. Öffentlicher Teil
TOP 1. Änderung der Vergnügungssteuersatzung (VgnStS)
Im Dezember 2020 wurde eine Neufassung der VgnStS mit Inkrafttreten zum 01. Januar 2021 beschlossen. Wichtigste Änderung dabei war die Umstellung des Steuermaßstabes vom „Einspielergebnis“ auf den „Spieleinsatz“.
Der „Spieleinsatz“ führt im Gegensatz zum „Einspielergebnis“ zu einer höheren Bemessungsgrundlage, was im Ergebnis auch bei gleichbleibenden Steuersätzen zu höheren Einnahmen führt.
Da mit der Umstellung des Steuermaßstabes keine Steuererhöhung verbunden sein sollte, hatte die Verwaltung eine Reduzierung der Steuersätze vorgeschlagen. Dies war nach Rücksprache mit dem GStB auch landesweit i.d.R. so gehandhabt worden.
Die Steuersätze wurden bei der Neufassung auf 5 v.H. (in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen) und 4 v.H. (in Gaststätten und ähnlichen Unternehmen) festgelegt. Zugleich wurde die Verwaltung beauftragt, die Auswirkungen der Umstellung des Steuermaßstabes nach einem Jahr zu überprüfen.
Auf Grund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie waren Spielhallen und Gaststätten im Jahr 2021 für insgesamt 5 Monate geschlossen. Die festgesetzte VgnSt belief sich auf ca. 87.200 €, wovon etwa 75.200 € auf Spielhallen u.ä. Unternehmen entfallen.
Rechnet man die Steuerfestsetzungen auf 12 Monate hoch, ergibt sich rechnerisch ein Ertrag von ca. 149.500 €. Damit liegt die vereinnahmte Steuer durch die Umstellung des Steuermaßstabes ca. 1/3 höher als vor der Umstellung.
Bereits im Laufe des Jahres 2021 haben mehrere Automatenaufsteller auf die höhere Belastung durch die Umstellung hingewiesen und um eine Korrektur gebeten. Da, wie bereits ausgeführt, keine Steuererhöhung beabsichtigt war schlägt die Verwaltung vor die Steuersätze zu reduzieren.
Legt man die Festsetzungen des Jahres 2021 zu Grunde, würde sich bei einer Reduzierung des Steuersatzes in Spielhallen u.ä. Unternehmen von 5 v.H. auf 3,25 v.H. (- 1,75 v.H.) und in Gaststätten u.ä. Unternehmen von 4 v.H. auf 2,25 v.H. (- 1,75 v.H.) ein steuerlicher Ertrag von ca. 95.400 € ergeben. Da nach Aussagen von Automatenaufstellern die Resonanz ihrer Kunden wieder ansteigt und zudem im März 2022 eine weitere Spielhalle im Bereich der Verbandsgemeinde eröffnet wurde, sollte auch bei diesen reduzierten Steuersätzen der Betrag von 100.000 € als Steuereinnahme erreichbar sein.
In der Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden am 13. Juni war dann übereinstimmende Meinung, dass die Steuersätze zunächst nur um jeweils 1,5 v.H. reduziert werden sollen.
Im Übrigen besteht auch in Zukunft die Möglichkeit der (jährlichen) Anpassung der Steuersätze.
Beschluss:
Nach eingehender Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat die beigefügte „1. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuer vom 18. Dezember 2020“ als Satzung.
TOP 2. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Verbandsgemeinde Baumholder (Erhebung einer Sonderumlage gem. § 26 Abs 2 LFAG)
Die Ortsgemeinden Reichenbach und Ruschberg haben die ihnen gem. § 5 Abs 4 KiTa-Gesetz obliegende Aufgabe des Betriebs der Kindertagesstätte Ruschberg durch Beschlüsse ihrer Ortsgemeinderäte vom 20. Januar 2022 und 26. Januar 2022 auf die Verbandsgemeinde Baumholder übertragen. Der Verbandsgemeinderat Baumholder hat der Übertragung durch Beschluss vom 27. Januar 2022 gem. § 67 Abs 5 GemO zugestimmt.
Zur Finanzierung hat die Verbandsgemeinde den betroffenen Ortsgemeinden den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung angeboten, siehe Beschluss des Verbandsgemeinderates Baumholder vom 11. April 2022. Die Ortsgemeinde Reichenbach hat durch Beschluss des Ortsgemeinderates vom 25. April 2022 dieser Vereinbarung zugestimmt. Die Vereinbarung dient als Ausgleich des Vorteils der Ortsgemeinde Reichenbach „auf andere Weise“ i.S.v. § 26 Abs 2 Satz 1 LFAG.
Auch der Ortsgemeinde Ruschberg wurde der Abschluss der Vereinbarung angeboten. Die Vereinbarung wurde, entsprechend dem Wunsch beider Ortsgemeinden, von der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz erarbeitet und enthält als Verteilungsschlüssel der Kosten die Zahl der Kinder aus den jeweiligen Ortsgemeinden zum 31. Mai des Jahres. Ebenso wurde berücksichtigt, dass im Falle von Kostensteigerungen bzw. Investitionen ab einem Betrag von 10.000 € p.a. das Einvernehmen mit den betroffenen Ortsgemeinden herzustellen ist.
Durch den Ortsbürgermeister von Ruschberg wurde die Beratung und Beschlussfassung über die Vereinbarung bislang noch nicht auf die Tagesordnung einer Sitzung des Ortsgemeinderates aufgenommen. Kommt es nicht zum Abschluss einer Vereinbarung, ist die Verbandsgemeinde gem. § 26 Abs 2 Satz 1 LFAG zur Erhebung einer Sonderumlage verpflichtet. Die Einführung einer Sonderumlage ist, da sie zusätzlich nur „normalen“ Verbandsgemeindeumlage gem. § 26 Abs 1 LFAG erhoben wird, als Umlageerhöhung anzusehen. Eine solche Erhöhung darf aber gem. § 28 LFAG nach dem 30. Juni des Haushaltsjahres nicht (mehr) erfolgen.
Um die Mitfinanzierung der Ausgaben durch die Ortsgemeinde Ruschberg sicherzustellen – und damit eine Benachteiligung aller übrigen verbandsangehörigen Kommunen zu vermeiden – ist daher der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das lfd. Jahr erforderlich. Die Merkmale zur Abgeltung des Vorteils entsprechen denen in der vorgeschlagenen Vereinbarung, so dass eine Gleichbehandlung der Ortsgemeinden Reichenbach und Ruschberg gewährleistet ist.
Sollte sich die Ortsgemeinde Ruschberg künftig für den Abschluss der Vereinbarung entscheiden, kann ab diesem Zeitpunkt auf die Erhebung der Sonderumlage verzichtet werden.
Der Sprecher der FWG Fraktion Dieter Rausch äußerte sich missbilligend über die Aktivitäten des Ortsbürgermeisters von Ruschberg bzgl. der Diskussion um die Kindergarten Finanzierung. In Bürgerbriefen würden teilweise Unwahrheiten oder Halbwahrheiten verbreitet, die jeglicher Grundlage entbehrten. Er forderte auf, diesem Vorgehen durch entsprechende Maßnahmen entgegenzutreten.
Auch Ratsmitglied Susanne Alfs äußerte sich entsetzt über die Vorgehendweise der Ruschberger Ortsspitze. Es würden hier Namen von Ratsmitgliedern ohne deren Zustimmung benutzt bzw. andere Ratsmitglieder unter Druck gesetzt, und damit Dinge verbreitet die so einfach nicht richtig seien.
Ratsmitglied Hermann-Josef Baltes wies darauf hin, dass eine erneute Aussetzung des Gemeinderatsbeschlusses von Ruschberg im Raum stehe. Er fragte, ob dies rechtlich überhaupt noch möglich sei.
Büroleiter Achim Specovius erläuterte, dass im Grunde nur ausführbare Beschlüsse ausgesetzt werden könnten, d.h. Beschlüsse die einer weiteren Ausführungshandlung durch den Ortsbürgermeister bedürfen. Dies sei nach Ansicht der Verwaltung bei der vorliegenden Beschlussfassung zur Übertragung der Aufgaben an die Verbandsgemeinde nicht der Fall. Der Beschluss habe direkt seine Wirkung entfaltet. Gleichzeitig habe aber auch dieser Beschluss bereits dadurch schon Wirkung erlangt, dass der Verbandsgemeinderat Baumholder nach Mitteilung der Beschlusslage durch den Ersten Beigeordneten der Gemeinde Ruschberg der Aufgabenübertragung bereits zugestimmt hat. Eine rechtliche Möglichkeit zur Aussetzung dieses Beschlusses sehe er nicht.
Abschließend fasst der Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Nach eingehender Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 wie sie aus der Anlage ersichtlich.
TOP 3. Annahme von Spenden
Die Verbandsgemeinde Baumholder hat von der Kreissparkasse Birkenfeld, Auf der Idar 2, 55743 Idar-Oberstein folgende Zuwendungen erhalten, über deren Annahme noch zu entscheiden ist.
| 1. | Am 10.12.2021 eine zweckgebundene Geldzuwendung in Höhe von 784,50 € zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) – Kindergarten Rückweiler, |
| 2. | Am 10.12.2021 eine zweckgebundene Geldzuwendung in Höhe von 784,50 € zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) – Kindergarten Ruschberg, |
| 3. | Am 13.05.2022 eine zweckgebundene Geldzuwendung in Höhe von 1.000,00 € zur Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO). |
Beschluss:
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO nimmt die Verbandsgemeinde Baumholder die vorgenannten zweckgebundenen Spenden an.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über die Tagesordnungspunkte
| - | Personalangelegenheiten |
| - | Photovoltaikanlage ehem. Realschule |
| - | Zweckverbands Ökompark Heide-Westrich |
| hier: Sachstandsbericht und Beschluss über weitere Vorgehensweise |
beraten und beschlossen.