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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 28/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

1. Satzung zur Änderung der „Satzung der Verbandsgemeinde Baumholder

über die Erhebung von Vergnügungssteuer vom 18. Dezember 2020“

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.01.2022 (GVBl. S. 21), und § 5 Abs 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.05.2022 (GVBl. S. 207), die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel I:

In § 8 Abs 6 Nr. 1 wird die Zahl „5,00“ gestrichen und durch die Zahl „3,50“ ersetzt.

In § 8 Abs 6 Nr. 2 wird die Zahl „4,00“ gestrichen und durch die Zahl „2,50“ ersetzt.

Artikel II:

Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2022 in Kraft.

Baumholder, 07. Juli 2022
gez. Bernd Alsfasser, Bürgermeister

Nach § 24 Abs 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Baumholder, 13. Juli 2022
gez. Bernd Alsfasser, Bürgermeister