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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 28/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Ausschuss für Bauwesen, Stadtumbau und Gebäudemanagement 22.05.2023

TOP 1.

Friedhof Breitsesterhof

Der Ausschuss traf sich auf dem Friedhof auf dem Breitsesterhof mit einer größeren Zahl von Einwohnern, um die weitere Entwicklung bzgl. Urnengräbern zu besprechen. Nach intensiver Diskussion kam man zu dem Ergebnis, dass die Einwohner entsprechende Vorschläge über die Gestaltung erarbeiten und dem Ausschuss vorlegen.>

Beschluss:

Hierzu erfolgte kein Beschluss

TOP 2.

B-Planänderung

TOP 2 a:

5. Änderung des Bebauungsplanes "Im Brühl“ - Änderungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan „Im Brühl“ erlangte in seiner jetzigen Fassung mit Bekanntmachung vom 30.10.1989 Rechtskraft. Eine 1. Änderung (Nettomarkt Baumholder) und eine 2. Änderung (Kranservice Rech) wurden durch öffentliche Bekanntmachung vom 10.09.2014 zeitgleich rechtswirksam. Die 3. Änderung erfolgte zum Zweck der Umwandlung der Gemeinbedarfsfläche (ehemalige Realschule) in ein Mischgebiet, um dort eine gewerbliche Nutzung zu gewährleisten. Die 3. Änderung erlangte durch Bekanntmachung am 20.12.2017 Rechtskraft. Bei der folgenden 4. Änderung, wurde die an den Anbau der Fa. Diehl grenzende Grünfläche ebenfalls noch in ein Mischgebiet umgewandelt. Die 4. Änderung erlangte durch Bekanntmachung am 02.06.2021 Rechtskraft.

Für den Neubau der Westrichhalle muss das bisherige Baufenster der alten Halle um den Bereich des geplanten Standortes der neuen Halle auf den derzeitigen Tennisplätzen erweitert werden. Die neue Gesamtfläche soll als Nutzungseinheit „Sporthalle mit Mehrzwecknutzung und Parkplätzen“ deklariert werden. Als Baugrenze wird im Bereich der alten Halle die vorhandene Baugrenze übernommen, im Bereich der neuen Halle wird die Baugrenze gleichgesetzt mit der Umgrenzung der neuen Nutzungseinheit.

Zu Punkt 5 der textlichen Festsetzungen erfolgt folgende Änderung:

Der Satz: „… Bei Inanspruchnahme der Flächen sind qualifizierte Bepflanzungspläne erforderlich.“ wird gestrichen. Der Satz: „… Die Traufhöhe beträgt max. 7,0 m.“ wird geändert in „… Die Traufhöhe beträgt max. 9,2 m.“ Letzteres ist insbesondere eine Folge der Anforderungen an zu errichtende Sporthallen mit einer lichten, hindernisfreien Mindesthöhe innen von >= 7,0 m bis UK-Konstruktion (DIN 18032).

Skizze:

dünne rote Linien: tatsächlicher Wegeverlauf entsprechend Bestandsvermessung

lila Linie: Geltungsbereich der Änderung: neue Nutzungseinheit „Sporthalle mit Mehrzwecknutzung und Parkplätzen“ / Grenze der neuen Nutzungseinheit = neue Baugrenze

Es wird angestrebt, dass die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB i.V.m. § 13 BauGB erfolgt.

Beschluss:

Dem Stadtrat wird empfohlen

Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB wird dem Stadtrat empfohlen folgendem Beschluss zuzustimmen:

Der Bebauungsplan „Im Brühl“ wird, wie im Sachverhalt geschildert, geändert. Die Kostentragung liegt bei der Stadt Baumholder.

TOP 2 b:

Vergabe der Planungsleistungen zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Im Brühl“ der Stadt Baumholder im vereinfachten Verfahren gem. § 13 oder § 13a BauGB

Sachverhalt:

Zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Im Brühl“ wurde das Büro KERNPLAN / Illingen, welches auch mit der dritten und vierten Änderung beauftragt war, um Abgabe eines Honorarangebotes gebeten.

Das Honorarangebot vom Büro KERNPLAN vom 08.05.2023 beläuft sich auf 4.998,00 € brutto inkl. Nebenkosten. Das Honorarangebot liegt somit deutlich unter der Wertgrenze i. H. v. 25,- T € netto, bis zu welcher der Auftrag auch ohne Aufforderung weiterer Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes mit nur einem Planungsbüro verhandelt werden darf.

Gegen eine Beauftragung des Büro KERNPLAN zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Im Brühl“ bestehen keine Bedenken. Das Büro teilt zum Ablauf und Zeitplan noch mit, dass mit den Planungsarbeiten unmittelbar nach Auftragserteilung und Übergabe der benötigten Unterlagen begonnen werden kann

Beschluss:

Unter der Voraussetzung, dass der Stadtrat der 5. Änderung des B-Plans „Im Brühl“ zustimmt, wird der Auftrag, gemäß Honorarangebot vom 08.05.23 in Höhe von 4.998,00 € (inkl. 19 % U.-St.), an das Büro KERNPLAN / 66557 Illingen erteilt.

TOP 2 c:

Aufstellungsbeschluss zur Änderung des B-Plans „Wasemsbach III

Adentälchen“ von reinem Wohngebiet in allg. Wohngebiet

Auf Grund von Anfragen aus der Bevölkerung hat die SPD den Antrag auf Änderung des B-Plans „Wasemsbach III, Adentälchen“ gestellt

Beschluss:

Dem Stadtrat wird empfohlen einem Aufstellungsbeschluss auf Änderung des B-Plans „Wasemsbach III, Adentälchen“ zuzustimmen

Der Vorsitzende informierte noch über die aktuellen B-Planänderungen „Überm Weiher“ und „Alter Edeka-Markt“. Die Offenlage „Überm Weiher“ endete am 22.05.2023. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen. Alles Weitere wird von Seiten des FB 3 mit dem Planungsbüro geregelt. Für den alten EDEKA mach das Büro Peters die B-Planänderung. Lt. Aussage des Planers wird es noch ein paar Wochen dauern, bis die Unterlagen vorgelegt werden können.

TOP 3.

Vergabe komplette Begleitung Brandschutz für Neubau Westrichhalle

Für den Neubau der Westrichhalle benötigen wir eine komplette Begleitung im Bereich Brandschutz in den Leistungsphasen 1 bis 4, 5 und 8. Hierzu wurde durch das Büro Dillig aus Simmern (Planer der Halle) ein Angebot gemäß AHO Heft 17 eingereicht. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung ergibt sich eine Angebotssumme von 15.386,66 € Brutto.

Beratungsleistungen dürfen laut Ministerialblatt der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 06.September 2023 bis zu einer Auftragswertgrenze von 25.000,00 € (ohne Umsatzsteuer) auch ohne Aufforderung weiterer Planungsbüros zur Abgabe eines Angebots mit nur einem Planungsbüro verhandelt werden.

Das Büro Dillig ist der Verwaltung als leistungsstarkes und zuverlässiges Büro bekannt und ist gleichzeitig das Planungsbüro für den Neubau der Westrichhalle, dies bedeutet kurze Wege zur Entscheidung bezüglich der Planung im Bereich Brandschutz.

Beschluss:

Der Auftrag zur kompletten Begleitung Brandschutz in den Leistungsphasen 1-4, 5 und 8 für den Neubau der Westrichhalle Stadt Baumholder ist dem Büro Dillig aus Simmern für die Angebotssumme von 15.396,66 € zu vergeben.

TOP 4.

Vergabe Abbrucharbeiten Hausmeisterwohnung Kindergarten Baumholder

Für den Neubau des Kindergartens der Stadt Baumholder muss im Vorfeld die ehemalige Hausmeisterwohnung am Bestandsgebäude abgebrochen werden. Auf Grundlage der VOB wurden im Zuge einer beschränkten Ausschreibung 7 Vergleichsangebote angefordert. Zur Submission wurden 6 Angebote eingereicht. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung ergibt sich folgende Reihenfolge:

Während der Angebotsprüfung und einer Begehung der Baustelle mit dem günstigsten Bieter wurde festgestellt, dass -entgegen der genehmigten Bauunterlagen- die Decke nicht in Stahlbeton, sondern in Holzbauweise ausgeführt wurde. Da der günstigste Bieter für diese Arbeiten Mehrkosten in Höhe von ca. 5.600.- € forderte, wurde die Ausschreibung auf Grundlage des §17 VOB/A aufgehoben und die vier günstigen Bieter wurden nochmals aufgefordert ein neues Angebot abzugeben. Da dieses Ergebnis bis zur Sitzung noch nicht vorlag und die Arbeiten schnellstmöglich ausgeführt werden soll, soll der Stadtbürgermeister

Ermächtigt werden den Auftrag zu erteilen.

Beschluss:

Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt den Auftrag zum Abbruch der Hausmeisterwohnung am Kindergarten Baumholder an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.