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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 28/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Im Brühl“ der Stadt Baumholder

Öffentliche Auslegung

Der Stadtrat von Baumholder hat in seiner Sitzung am 26.06.2023 den Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit § 1 Abs. 8 BauGB gefasst.

Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB durchgeführt.

Die Unterlagen zur Bebauungsplanänderung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt.

Die Stadt Baumholder plant den Ersatzneubau der „Westrichhalle“. Die neue Gesamtfläche soll als Nutzungseinheit „Sporthalle mit Mehrzwecknutzung und Parkplätzen“ deklariert werden. Sie umfasst den Bereich der bestehenden Halle und den geplanten Standort der neuen Halle auf den derzeitigen Tennisplätzen. Ebenfalls soll im Zuge der 5. Bebauungsplanänderung die Traufhöhe von max. 7 m auf max. 9,50 m geändert werden.

Der Geltungsbereich der 5. Teiländerung umfasst eine Fläche von ca. 5.600 qm.

Die 5. Teiländerung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13 a BauGB -Bebauungspläne der Innenentwicklung - i. V. mit § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Art und umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB und gemäß § 13 Abs. 2 BauGB und § 13 a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Öffentliche Auslegung gemäß § 13 und 3 Abs. 2 BauGB

Die Bebauungsplanunterlagen liegen in der Zeit von Donnerstag, den 20.07.2023 bis einschließlich Montag, den 21.08.2023, während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Bürgerbüro, Zimmer 101, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Verbandsgemeinde Baumholder, unter www.vgv-baumholder.de und über das Geoportal Rheinland-Pfalz, www.geoportal.rlp.de elektronisch abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: verwaltung@vgv-baumholder.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgelegte Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt.

Die Eingaben werden von der Stadt Baumholder geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.

Baumholder, den 06.07.2023
Günther Jung
Stadtbürgermeister