Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Ortsgemeinderat in öffentlicher Sitzung am 20.06.2024 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Baugebiet „In der Dell““ im beschleunigten Verfahren beschlossen hat.
Die Ortsgemeinde Fohren-Linden beabsichtigt den Bebauungsplan „Baugebiet „In der Dell““ von 1999 zu ändern. Planungsanlass ist die nicht rechtssichere Festsetzung der Gebäudehöhe und planungstechnische nicht mehr zeitgemäße Festsetzung zur Ausgestaltung von Drempeln.
Daher ist es erforderlich, einen Bebauungsplan zu ändern, um rechtssichere und zeitgemäße Festsetzungen für die Zukunft sicherzustellen.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2,9 ha.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert.
Diese Änderung des Bebauungsplanes ersetzt in ihrem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Baugebiet „In der Dell““ aus dem Jahr 1999. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Baugebiet In der Dell“ ersetzt den Bebauungsplan „Baugebiet In der Dell“ (1999) lediglich durch die getroffenen Regelungsinhalte. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Baugebiet In der Dell“ (1999) bleiben hiervon unberührt.
Der Flächennutzungsplan sieht für das Plangebiet eine Wohnbaufläche vor. Der vorliegende Bebauungsplan entspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Lageplan, o.M.
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Baugebiet „In der Dell““ in der Ortsgemeinde Fohren-Linden