| 1. | GrundsatzbeschIuss zur Übernahme des Jugendzentrums BaumhoIder |
Siehe Anlage - „Antrag auf Fassung eines Grundsatzbeschlusses zur Übernahme des Jugendzentrums Baumholder“
| 2. | Förderprogramm "Nachhaltige Stadt - Wachstum und nachhaltige Entwicklung" (WNE); Sanierung/Modernisierung der privaten Objekte In der Bitz 19, 21, 23, 25, 27, 29, 31, 33 und 35 Gewährung von Kostenerstattungsbeträgen aus Städtebauförderungsmitteln |
Die Objekte In der Bitz 19, 21, 23, 25, 27, 29, 31, 33 und 35 (alle Baujahr ca. 1955) liegen innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Innenstadtentwicklung Baumholder“ der Stadt Baumholder. Es handelt sich um 9 Wohngebäude mit jeweils 6 Wohneinheiten, mithin somit 54 Wohneinheiten.
Die Gebäude sind im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) mit hohem Sanierungsbedarf ausgewiesen. Zudem wird im ISEK die Straßenraumgestaltung bemängelt.
Die Gebäude stehen seit längerer Zeit leer und weisen in ihrer inneren und äußeren Beschaffenheit erhebliche städtebauliche Mängel i. S. des § 177 BauGB auf. Die Gebäude befinden sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Zudem sind die Freiflächen zwischen den Gebäuden ungestaltet, so dass eine Prägung des Straßenraums nicht vorhanden ist. Der schlechte Bauzustand der Gebäude hat erheblichen Einfluss auf die Straßenraumgestaltung. Das ISEK sieht daher seit Beginn der Sanierung im Jahre 2014 Handlungsbedarf sowohl für die Sanierung der Gebäude als auch für die Gestaltung der privaten Freiflächen.
Das vorgenannte Sanierungsziel konnte jedoch aufgrund der bisherigen Eigentumsverhältnisse nicht erreicht werden. Durch einen zwischenzeitlichen Eigentümerwechsel rückt nun, in der Schlussphase der Stadtsanierung, die Umsetzung des städtebaulich wichtigen Sanierungszieles in greifbare Nähe.
Der neue Eigentümer der Gebäude, die Firma Baumholder Investment GmbH, Neunkirchen, vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Tim Breier, möchte die Objekte nunmehr durchgreifend sanieren und modernisieren und beantragt hierzu die Gewährung finanzieller Unterstützung aus Städtebauförderungsmitteln.
Das Modernisierungskonzept sieht weiterhin eine Wohnnutzung vor. Die Gebäude sollen energetisch und technisch auf den zeitgemäßen Stand gebracht werden. Neben der vollständigen Modernisierung der Innenräume sollen auch die Außenanlagen neu gestaltet werden.
Gemäß vorgelegter Kostenaufstellung werden die Sanierungskosten je Gebäude voraussichtlich ca. 250.000 € (brutto) betragen. Nach Abzug des Ansatzes für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen nach den sanierungsrechtlichen Vorgaben können für die beantragte Förderung je Gebäude Kosten in Höhe von rd. 225.000 Euro berücksichtigt werden. Es ist beabsichtigt, dem Eigentümer zu den v. g. berücksichtigungsfähigen Kosten je Gebäude einen pauschalen Kostenerstattungsbetrag aus Städtebauförderungsmitteln i. H. v. 30.000 € zu gewähren.
In der Gesamtbetrachtung ergibt sich für Gesamtmaßnahme (Sanierung von 9 Wohngebäuden) eine Investition i. H. v. ca. 2.250.000 € (zzgl. Grunderwerbskosten). Hierzu ist die Gewährung von Kostenerstattungsbeträgen aus Städtebauförderungsmitteln in Gesamthöhe von 270.000 € beabsichtigt.
Die Maßnahme entspricht den Zielsetzungen der Stadtkernsanierung und wird begrüßt. Aufgrund der zentralen Lage innerhalb der Stadt Baumholder sowie der bestehenden Nachfrage nach modernem Wohnraum wird das Projekt als städtebaulich bedeutsam eingestuft. Durch die Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum trägt sie zur Erhaltung und Verbesserung der Funktionen „Wohnen und Arbeiten im Stadtkern“ bei. Die Maßnahme trägt durch die Sanierung der Wohngebäude und Neugestaltung der Außenanlagen wesentlich zur Aufwertung des Quartiers und somit zur langfristigen Verbesserung der Lebensqualität bei. Zudem wird eine Verbesserung des Stadtbildes erreicht.
Das Projekt stellt einen Meilenstein in der Stadtentwicklung dar, zumal es seitens der Stadt Baumholder bereits seit 2014 Bemühungen zur Umsetzung dieses Sanierungszieles gibt. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, dem Eigentümer zu den berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten je Gebäude in Höhe von ca. 225.000 Euro (brutto) einen pauschalen Kostenerstattungsbetrag in Höhe von jeweils 30.000 Euro aus Städtebauförderungsmitteln zu gewähren. Der v. g. Betrag entspricht den Bestimmungen der Modernisierungsrichtlinie.
Der Gesamtbetrag der Kostenerstattungsbeträge i. H. v. 270.000 € ist Gegenstand des Jahresförderantrages 2025.
Beschluss:
| 1. | Dem Eigentümer der Gebäude „In der Bitz 19 - 35“ wird zu den berücksichtigungsfähigen Kosten für die Modernisierung der Objekte in Höhe von jeweils 225.000 Euro (brutto) ein Kostenerstattungsbetrag aus Städtebauförderungsmitteln in Höhe von jeweils 30.000 Euro gemäß den Bestimmungen der Modernisierungsrichtlinie gewährt. Der Gesamtkostenerstattungsbetrag für 9 Objekte beträgt somit 270.000 €. |
| An dem Kostenerstattungsbetrag aus Städtebauförderungsmitteln hat sich die Stadt Baumholder mit einem Eigenanteil von 25 %, ca. 67.000 €, zu beteiligen. |
| 2. | Die Mittel werden aus dem für die Sanierung des Gebietes „Innenstadtentwicklung Baumholder“ zur Verfügung stehenden Kontingent an Städtebauförderungsmitteln getragen. |
| 3. | Der Sanierungsberater wird beauftragt, entsprechende Modernisierungsvereinbarungen zu erarbeiten, die den Sanierungszielen der Stadt Baumholder und den Verwaltungsvorschriften des Landes Rheinland-Pfalz entspricht. |
| 4. | Der Beschluss wird vorbehaltlich der Zustimmung der ADD Trier und vorbehaltlich der Erteilung des Bewilligungsbescheides 2025 in der vorliegenden Form gefasst. |
| 3. | Neubau Kita Baumholder, Vergabe a) Schreinerarbeiten, Innentüren b) Fliesenarbeiten c) Bodenbelagarbeiten d) Nachtrag Außenputzarbeiten |
a) Vergabe Schreinerarbeiten Innentüren
Für die Schreinerarbeiten Innentüren am Neubau Kita Stadt Baumholder wurde eine beschränkte Ausschreibung gem. VOB/A durchgeführt. Submission war am 15.05.2025. Es wurden 8 Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Zur Submission wurden 2 Angebote eingereicht. Die Kostenberechnung des bauleitenden Architekturbüro Werle aus St. Wendel beträgt 149.623,46 €. Die Angebote werden zurzeit durch das Architekturbüro geprüft. Um eine Verzögerung beim weiteren Bauablauf zu vermeiden, soll der Stadtbürgermeister zur Auftragsvergabe ermächtigt werden, wenn das wirtschaftlichste Angebot die Summe von 149.623,46 € nicht übersteigt.
Beschluss:
Der Stadtrat ermächtigt den Stadtbürgermeister zur Auftragserteilung für die Schreinerarbeiten Innentüren, wenn die Summe von 149.623,46 € nicht überschritten wird.
b) Vergabe Fliesenarbeiten
Für die Fliesenarbeiten am Neubau Kita Stadt Baumholder wurde eine beschränkte Ausschreibung gem. VOB/A durchgeführt. Submission war am 15.05.2025. Es wurden 8 Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Zur Submission wurden 5 Angebote eingereicht. Die Kostenberechnung des bauleitenden Architekturbüro Werle aus St. Wendel beträgt 98.077,47 €. Die Angebote werden zurzeit durch das Architekturbüro geprüft. Um eine Verzögerung beim weiteren Bauablauf zu vermeiden, soll der Stadtbürgermeister zur Auftragsvergabe ermächtigt werden, wenn das wirtschaftlichste Angebot die Summe von 98.077,47 € nicht übersteigt.
Beschluss:
Der Stadtrat ermächtigt den Stadtbürgermeister zur Auftragserteilung für die Fliesenarbeiten, wenn die Summe von 98.077,47 € nicht überschritten wird.
c) Vergabe Bodenbelagsarbeiten
Für die Bodenbelagsarbeiten am Neubau Kita Stadt Baumholder wurde eine beschränkte Ausschreibung gem. VOB/A durchgeführt. Submission war am 15.05.2025. Es wurden 8 Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Zur Submission wurden 3 Angebote eingereicht. Die Kostenberechnung des bauleitenden Architekturbüro Werle aus St. Wendel beträgt 75.395,43 €. Die Angebote werden zurzeit durch das Architekturbüro geprüft. Um eine Verzögerung beim weiteren Bauablauf zu vermeiden, soll der Stadtbürgermeister zur Auftragsvergabe ermächtigt werden, wenn das wirtschaftlichste Angebot die Summe von 75.395,43 € nicht übersteigt.
Beschluss:
Der Stadtrat ermächtigt den Stadtbürgermeister zur Auftragserteilung für die Bodenbelagsarbeiten, wenn die Summe von 75.395,43 € nicht überschritten wird.
d) Nachtrag Außenputzarbeiten
Wie in der Stadtratssitzung am 10.03.2025 festgelegt wird die gesamte Fassade als Putzfassade ausgeführt. Hierzu reichte die ausführende Firma Brucker einen Nachtrag über die Mehrfläche (ehemals Fläche mit Fassadenplatten) ein. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung durch das bauleitende Architekturbüro Werle ergibt sich eine Nachtragssumme von 82.152,61 €. Gegenüber der ursprünglich geplanten Ausführung mit Fassadenplatten ergibt sich hier eine Einsparung in Höhe von 61.384,00 €.
Beschluss:
Der Nachtrag für die Außenputzarbeiten der Firma Brucker aus Bollenbach mit der Summe von 82.152,61 € wird beschlossen.
| 4. | Neubau Westrichhalle / Vergabeangelegenheiten |
a) Bekanntgabe einer Eilentscheidung zur Beauftragung der neuen Gerüststellung
Sachverhalt:
Nach Kündigung der bisher beauftragten Gerüstbaufirma, wurde durch diese selbst das bisher bestehende Gerüst abgebaut und auch abtransportiert. Der befürchtete Abbau durch eine andere Firma als Ersatzmaßnahme (ggf. erst nach einstweiliger Verfügung) bleibt somit zumindest glücklicherweise erspart.
In der dazu parallellaufenden Neu-Ausschreibung im Rahmen eines freihändigen Vergabeverfahrens wurden 5 durch Empfehlungen genannte oder bekannte qualifizierte Gerüstbau-Firmen um Abgabe eines Angebotes zur Erstellung des neuen Gerüstes gebeten. Mit jeder der 5 Firmen fand ein Ortstermin zur Besichtigung der Baustelle statt. Bis zum 20.05.25 lagen 4 Angebote vor. Ein Unternehmen musste absagen.
Die Angebote wurden durch das bauleitende Büro Dillig Architekten geprüft und in eine soweit möglich vergleichbare Form gebracht. Die 4 vorliegenden Angebote bewegen sich demnach im Bereich zwischen 58.671,32 € bis 66.815,78 € brutto, inkl. Miete für 12 - 16 Wochen (das Angebot von der Firma Spanier-Bilcher bezieht sich auf 16 Wo.).
Als Ergebnis der Prüfung und Auswertung der Angebote durch das bauleitende Büro Dillig Architekten und auch nach Rücksprache mit und Empfehlung durch den Sachverständigen R. Schwarz, wird die Beauftragung an die Firma Spanier-Bichler / Longuich aufgrund des wirtschaftlichsten Angebotes im Vergleich des Preis-/Leistungsverhältnisses vorgeschlagen.
Eilentscheidung:
Auf Grund der Dringlichkeit bzw. da eine Erledigung nicht ohne Nachteil für die Gemeinde bis zu einer Sitzung des/eines Gremiums mit entsprechender Tagesordnung aufgeschoben werden kann - selbst wenn es sich nur um einen Zeitgewinn von einer Woche handelt (im Sinne des Baufortschrittes und insbesondere um Folgekosten nachfolgender Gewerk aufgrund bisheriger Behinderung möglichst gering zu halten), wird folgendes im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 48 GemO durch den Stadtbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten beschlossen:
Der Auftrag zur neuen Gerüststellung zum Neubau der Westrichhalle wird an die Firma Spanier-Bilcher / 45663 Longuich zum Angebotspreis in Höhe von 58.671,32 € erteilt.
b) Auftrag zur Durchführung des Wettbewerbes gem. VV Kunst am Bau an ein damit vertrautes Büro
Sachverhalt:
Zum Neubau der Westrichhalle ist die VV Kunst am Bau (Künstlerische Ausgestaltung öffentlich geförderter Hochbauten) verpflichtend. Gem. Zuwendungsbescheid sind für das Kunstwerk inkl. Künstlerhonorar selbst 57.666,03 € brutto aufzuwenden. Dieser künstlerischen Leistung ist gem. VV Kunst am Bau ein Wettbewerb vorzuschalten, wonach am Ende des Prozesses durch ein Preisgericht eine Reihenfolge unter den Bewerbern ermittelt wird und im Anschluss der/die Kunstschaffende (in der Regel der erstplatzierte Entwurf) beauftragt wird. Zur Durchführung des Wettbewerbes unter Berücksichtigung der Vorgaben dafür entsprechend VV Kunst am Bau, wurden zwei Büros, die über Erfahrungen in der Durchführung der einzelnen Wettbewerbsschritte verfügen, um Abgabe eines Angebotes im Zuge eines Verhandlungsverfahrens gebeten.
Für die Durchführung des Wettbewerbes als Einladungswettbewerb im nichtoffenen Verfahren (ohne vorgeschaltetes offenes Bewerberverfahren) liegen nach Verhandlungen zur besseren Vergleichbarkeit zwei Honorarangebote final vor:
a) Büro HS Gesellschaft f. Projektsteuerung und Baumanagement mbH / 55124 Mainz: 15.200,00 € brutto inkl. NK (pauschalisiert);
b) Büro Stadt-Land-plus / 56154 Boppard-Buchholz: 15.515,22 € brutto inkl. NK.
In der Kostenberechnung vom Aug. 2023, die den übergeordneten Behörden zur baufachlichen Prüfung vorlag und bewilligt wurde, wurden für die Durchführung des Wettbewerbes durch ein geeignetes Büro rd. 11.300,- € veranschlagt, welche auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit basierte. Die Verhandlungen mit den beiden o. g. Büros hat jedoch auch ergeben, dass derzeit keinesfalls mit einem günstigeren Angebot gerechnet werden kann. Nach Prüfung und Auswertung der final vorliegenden beiden Angebote, wird somit die Beauftragung des o. g. wirtschaftlichsten Bieters vorgeschlagen.
Beschluss:
Der Auftrag zur Betreuung/Durchführung des Wettbewerbes gem. VV Kunst am Bau, wird an das Büro HS Gesellschaft f. Projektsteuerung und Baumanagement mbH / 55124 Mainz zum pauschalisierten Angebotspreis in Höhe von 15.200,00 € brutto erteilt.
c) Ausschreibung Edelstahl-Küche (CNS)./. Vergabe auf Grundlage des bepreisten Leistungsverzeichnisses
Sachverhalt:
Zur Anschaffung der Edelstahl-Küche (CNS) wurden vom bauleitenden Büro Dillig Architekten die Ausschreibungsunterlagen und ein bepreistes Leistungsverzeichnis vorgelegt.
Das bepreiste LV beläuft sich auf rd. 54.750,- € brutto. Die Ausschreibung soll zeitnah erfolgen, da bei den CNS-Küchenmöbeln und Geräten derzeit mit sehr langen Lieferzeiten gerechnet werden muss. Um den Fortschritt der Arbeiten sicherzustellen sollten die Küche zeitnah nach Submission beauftragt werden, so dass eventuell längere Lieferzeiten kein Problem darstellen.
In der Kostenberechnung vom Aug. 2023, die den übergeordneten Behörden zur baufachlichen Prüfung vorlag und bewilligt wurde, wurden für die Küche zwar nur rd. 41.650,- € brutto veranschlagt. Diese Zahl basierte aber auf einer groben Schätzung in diesem frühen Stadium die Küche betreffend, ohne eine bereits konkretere Bedarfsplanung für die Küche vorliegen zu haben. Es ist derzeit jedenfalls nicht mit einem wesentlich günstigeren Angebot zu rechnen.
Beschluss:
Der Veröffentlichung der Ausschreibung zur Anschaffung der Küche wird zugestimmt und der Stadtbürgermeister wird ermächtigt den Auftrag an den nach Prüfung und Auswertung der Angebote wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen, unter der Voraussetzung, dass die oben genannten Kosten in Höhe von geschätzt rund 54.750,- € brutto nicht überschritten werden.