Öffentlicher Teil
TOP 1. Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt.
TOP 2. Zustimmung zur neuen Verbandsordnung des Zweckverbandes Ökompark Heide-Westrich
- Austritt der Gemeinde Nohfelden aus dem Zweckverband
Der Rat hat sich schon Anfang des Jahres mit einer neuen Verbandsordnung befasst.
Damals ging man jedoch noch von einer weiteren Mitgliedschaft der Gemeinde Nohfelden im Zweckverband aus. Mittlerweile hat sich jedoch herausgestellt, dass der weitere Verbleib der Gemeinde Nohfelden im Zweckverband von dieser nur schwer gegenüber ihrer Aufsichtsbehörde zu begründen ist. Daher hat der Gemeinderat Nohfelden den Austritt beschlossen und dieser wurde schriftlich beantragt.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat am 26.05. dem Austritt zugestimmt und die deshalb notwendige Neufassung der Verbandsordnung beschlossen.
Die Mitglieder des Zweckverbandes sind aufgefordert dem dieser Neufassung zuzustimmen.
Beschluss:
Der Neufassung der Verbandsordnung wird zugestimmt.
TOP 3. Auftragsvergabe zur Errichtung einer Straßenlaterne in der Friedhofstraße
Die Ortsgemeinde plant eine zusätzliche Straßenlampe in der Friedhofstraße.
Dazu habe ich mir ein Angebot der OIE AG erstellen lassen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beauftragt die OIE AG mit der Errichtung der Leuchte.
TOP 4. Änderung B-Plan "In den Höhfeldern III
Die Ortsgemeinde Rückweiler möchte den Bebauungsplan „In den Höhfeldern III“ ändern. Unter anderem sollen die Regelungen der Einfriedungen geändert werden. Siehe Anlage.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat ist grundsätzlich mit der Änderung des Bebauungsplans „In den Höhfeldern III“ einverstanden.
TOP 5. Abrundungssatzung Freisener Straße Rückweiler
Es liegt ein Antrag vom Herrn Andre’ Doll vor, ein Grundstück an der Ortsrandgrenze (siehe Skizze) in den bebaubaren Raum der Gemeinde aufzunehmen.
Herr Doll möchte einen Bungalow errichten. Die Frage Wasser, Abwasser und Strom hat er bereits selber geklärt. Er möchte die Bauvoranfrage stellen. Hierfür ist eine Abrundungssatzung notwendig.
Die Kosten hierfür sind von Herrn Doll zu tragen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Erstellung einer Abrundungssatzung grundsätzlich zu. Alle entstehenden Kosten sind von Herrn Doll zu tragen.
TOP 6. Beratung und Beschlussfassung Förderprogramm "Regional.Zukunft.Nachhaltig"
Der Ortsgemeinderat hat in einem Workshop eine Maßnahmenliste erstellt, die am 10.06.2025 mit der für die Bearbeitung der Maßnahmen beauftragten Person der Verbandsgemeinde Baumholder besprochen wurde. Das Ergebnis dieser Besprechung und im Vorfeld geprüften Maßnahmen aus der Maßnahmenliste der Gemeinde wurde den Ratsmitgliedern vorgestellt und besprochen. Die Ratsmitglieder haben die Maßnahmenvorschläge in den Kapiteln nochmals überarbeitet und priorisiert.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die aktualisierten Maßnahmenvorschläge, Stand 12.06.2025, siehe Anlage, erneut zur Prüfung und weiteren Bearbeitung in der Verwaltung einzureichen.
TOP 7. Bebauungsplan "Erweiterung Solarpark A 62 Rückweiler" in der Ortsgemeinde RückweilerVerbandsgemeinde Baumholder
1. Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen
2. Billigung des überarbeiteten Entwurfes
3. Erneute Veröffentlichung im Internet und Auslegung als Beteiligung der Öffentlichkeit und
4. Erneute elektronischen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rückweiler billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung Solarpark A 62 Rückweiler“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden fand vom 13.05.2024 bis 14.06.2024 statt. Parallel hierzu fand die Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Zur vorgelegten Planung haben sich Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange geäußert.
Nach der Durchführung der Offenlage ergaben sich folgende neuen Aspekte:
Aufgrund der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen wurde der Bebauungsplan überarbeitet und ergänzt. Gegenüber dem ausgelegten Entwurf vom 19.01.2024 ergeben sich im Wesentlichen folgende Änderungen:
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.
Der Ortsgemeinderat billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Planes und der Begründung erneut öffentlich auszulegen.
Deshalb beschließt der Ortsgemeinderat zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB die erneute Veröffentlichung nur zu den geänderten Planinhalten gem. § 4a Abs. 3 BauGB des Bebauungsplanes im Internet, inklusive einer öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB auf elektronischem Weg.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen, zur Ansicht und zum Herunterladen bereit zu halten und zusätzlich auszulegen. Die Frist wird gemäß § 4 Abs. 3 S. 3 BauGB auf 14 Tage verkürzt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB von der Veröffentlichung im Internet / Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.
Im nichtöffentlichen Teil wurde der Punkt Grundstücksangelegenheiten beraten.