Öffentlicher Teil
| 1. | Annahme einer Spende |
Der Ortsgemeinderat hat über die Annahme folgender Geldzuwendungen zu entscheiden:
§ Zuwendung in Höhe von 300 € vom 28.05.2026 der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar - Oberstein für die Anschaffung einer Feuerschale für die Grillhütte am DGH, gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO.
Beschluss:
Gemäß § 94 Abs. 3 der Gemeindeordung Rheinland-Pfalz nimmt die Ortsgemeinde Mettweiler die vorgenannte Geldzuwendung an.
| 2. | Anbringung von Insektenschutzgittern am Dorfgemeinschaftshaus |
Sach- und Rechtslage:
Bedingt durch das notwendige Lüften der Gemeindeküche sowie des Flures im Dorfgemeinschaftshaus, kommt es regelmäßig, gerade in den Sommermonaten, zum mehr oder minderstarken Insektenbefall. Um diesem Problem vorzubeugen, beabsichtigt der Vorsitzende entsprechende Insektenschutzgitter anzubringen.
Dazu hat der Vorsitzende drei Firmen um Angebote gebeten.
Zwei Angebote liegen mittlerweile vor. Die weitere angefragte Firma hat kein Angebot abgegeben.
Nach Prüfung der Angebote hat die Firma Biehrer das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben.
Beschluss:
Der Gemeinderat Mettweiler beauftragt die Fa. Biehrer mit der Anbringung von 4 Insektenschutzgittern an den Fenstern der Gemeindeküche sowie an den Fenstern des Flures der oberen Etage.
| 3. | Gestattung/Grunddienstbarkeit neue Abwasserleitung vom Breitsesterhof nach Mettweiler über Grundstücke der Gemeinde Mettweiler |
Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung des Stadtteils Breitesterhof planen die Verbandsgemeindewerke Baumholder notwendige Baumaßnahmen zur Erweiterung des öffentlichen Abwasserkanals. Die Maßnahme erstreckt sich von der Kläranlage Breitesterhof in Richtung Mettweiler entlang der Landesstraßen L 176 und L 347.
Im Zuge der Planung wurde festgestellt, dass die neue öffentliche Schmutzwasserleitung teilweise über private Grundstücke geführt werden muss. Betroffen ist eine Gesamtstrecke von ca. 441,48 m. Die Trasse ist im Lageplan rot dargestellt.
Zur dauerhaften Sicherung der Leitung sowie zur Gewährleistung von Betrieb, Wartung und Zugänglichkeit ist die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (Leitungsrecht) zugunsten der Verbandsgemeindewerke Baumholder im Grundbuch erforderlich.
Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke werden dadurch verpflichtet, die Verlegung, den Betrieb sowie die Unterhaltung der unterirdischen Leitung zu dulden. Gleichzeitig wird festgelegt, dass im unmittelbaren Trassenbereich künftig keine Überbauungen oder tiefwurzelnden Anpflanzungen zulässig sind.
Von der Maßnahme betroffen sind folgende Grundstücke:
Die Eintragung der Dienstbarkeit erfolgt notariell. Sämtliche Kosten für die notarielle Beurkundung sowie die Grundbucheintragung werden von den Verbandsgemeindewerken Baumholder getragen. In der Anlage finden sie Pläne der gesamten Baumaßnahme und eine Auflistung der betroffenen Grundstücke
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Gestattung und späteren Grunddienstbarkeit aller oben genannten Grundstücke zu.