In letzter Zeit wird von Seiten der Stadt immer häufiger festgestellt, dass es auf den Gehwegen sowie der Straßenrinne immer mehr zu Verunreinigungen durch Wildkraut kommt.
Daher wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es in der Stadt Baumholder eine Straßenreinigungssatzung gibt, die besagt, dass jeder Grundstückseigentümer bzw. bei Mietshäusern die entsprechende zuständige beauftragte Person den Bürgersteig sowie die Straße bis zur Hälfte sauber und frei von Wildkraut zu halten hat.
Der Stadtbürgermeister appelliert hiermit an die Personen, ihre Grundstücke entsprechend sauber zu halten!
Sollte dies nicht geschehen, wird das Ordnungsamt ein entsprechendes Bußgeld verhängen.