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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 29/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Forstzweckverband 05.07.2023

Top 1.

Beratung und Beschlussfassung über die Erste Nachtragshaushaltssatzung 2023

Durch die I. Nachtragshaushaltssatzung 2023 werden die Ansätze im Ergebnishaushalt jeweils um 4.500,00 € (Erträge und Aufwendungen) an die aktuelle Entwicklung angepasst, zumal der Haushaltsplan 2023 in Form eines Doppelhaushalts 2023 / 2024 aufgestellt wurde. Das voraussichtliche Ergebnis verändert sich somit nicht und liegt bei einem ausgeglichenen Ergebnishaushalt.

Im Ergebnishaushalt ergeben sich Änderungen bei den Umlagen und Kostenerstattungen (Erträge) sowie bei den Personalnebenaufwendungen und Beiträgen zu Wirtschaftsverbänden (Aufwendungen). Ferner werden die Zinsaufwendungen für den Kredit zum Erwerb des neuen Dienstfahrzeuges berücksichtigt.

Die Notwendigkeit zum Erlassen einer Nachtragshaushaltssatzung ergibt sich mit dem notwendig gewordenen Erwerb eines neuen Dienstfahrzeuges. Das alte Dienstfahrzeug hat einen Getriebeschaden. Eine Reparatur ist nicht wirtschaftlich, weshalb der Erwerb eines neues Dienstfahrzeuges notwendig geworden ist. Die Verbandsversammlung hat am 20.03.2023 den Beschluss zum Erwerb eines gebrauchten VW T6 Transporter für einen Kaufpreis in Höhe von 36.490,00 € gefasst; weshalb diese Nachtragshaushaltssatzung notwendig geworden ist.

Beschluss:

Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Baumholder beschließt die I. Nachtragshaushaltsatzung mit dem I. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2023 in der vorgetragenen Form und Fassung.

Top 2.

Aktueller Sachstand Zuwendungsprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"

Die Anträge für das Förderjahr 2022 wurden negativ beschieden.

Für das Förderjahr 2023 wurden die Anträge positiv beschieden.

Nachfolgend ein kurzer Überblick über den aktuellen Stand für das Förderjahr 2023:

Gemeinde

Antrags-Nr.

Beschluss

Zustimmung

Bewilligungs-bescheid

Förderbetrag

005 Stadt Baumholder

1332293452

23.01.2023

ja

01.06.2023

46.060,00 €

007 Berglangenbach

1332009557

01.03.2023

ja

31.05.2023

22.180,00 €

008 Berschweiler

1332280028

09.12.2022

nein

-

-

021 Eckersweiler

1332077783

12.01.2023

ja

01.06.2023

6.407,30 €

026 Fohren-Linden

1332951059

31.05.2023

ja

02.06.2023

19.540,00 €

027 Frauenberg

1332143939

08.05.2023

ja

01.06.2023

8.287,50 €

033 Hahnweiler

1332689645

06.04.2023

ja

19.06.2023

1.173,00 €

036 Heimbach

1332368010

14.02.2023

ja

01.06.2023

14.030,00 €

051 Leitzweiler

1332841101

25.01.2023

ja

05.06.2023

4.224,50 €

054 Mettweiler

1332207202

16.01.2023

ja

01.06.2023

17.490,00 €

068 Reichenbach

1332290843

23.02.2023

ja

02.06.2023

28.640,00 €

073 Rohrbach

1332905828

23.01.2023

ja

05.06.2023

8.083,50 €

074 Rückweiler

1332066235

15.02.2023

ja

31.05.2023

5.083,00 €

075 Ruschberg

1332039906

31.05.2023

8.151,50 €

991 Forstzweckverband

Die Auszahlungen für das Förderjahr 2023 wurden lt. Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe in der letzten Woche veranlasst; Stand 04.07.2023 ist das Geld aber nicht eingegangen.

Nun muss eine zusätzliche Zertifizierung durch das PEFC erfolgen. Ob jede Gemeinde einzeln zertifiziert wird oder der FZV komplett (hier liegt auch das PEFC-Zertifikat, welches noch bis zum 29.11.2025 gültig ist) steht noch nicht fest.

Wie in den jeweiligen Beschlüssen mitgeteilt ist für das Förderjahr 2023 lt. Förderrichtlinien mit folgenden Zertifizierungskosten zu rechnen:

Gemeinde

Antrags-Nr.

Fläche (Gesamtwaldfläche) – lt. BescheidBerufsgenossenschaft

Zertifizierungsaufwand (3 € je ha)

005 Stadt Baumholder

1332293452

460,60 ha

1.381,80 €

007 Berglangenbach

1332009557

221,80 ha

665,40 €

008 Berschweiler

1332280028

193,00 ha

-

021 Eckersweiler

1332077783

75,38 ha

226,14 €

026 Fohren-Linden

1332951059

195,40 ha

586,20 €

027 Frauenberg

1332143939

97,50 ha

292,50 €

033 Hahnweiler

1332689645

13,80 ha

41,40 €

036 Heimbach

1332368010

140,30 ha

420,90 €

051 Leitzweiler

1332841101

49,70

149,10 €

054 Mettweiler

1332207202

174,90 ha

524,70 €

068 Reichenbach

1332290843

286,40 ha

859,20 €

073 Rohrbach

1332905828

95,10 ha

285,30 €

074 Rückweiler

1332066235

59,80 ha

179,40 €

075 Ruschberg

1332039906

95,90 ha

287,70 €

991 Forstzweckverband

-

-

-

Dies erfolgt Hand in Hand mit dem Forstamt Birkenfeld in Verbindung mit der jeweiligen Ortsgemeinde.

Nach erfolgter Zusatzzertifizierung ist der jeweilige Verwendungsnachweis bis Ende Mai 2024 bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe vorzulegen.

Für das Förderjahr 2024 werden die Antragsformulare in den nächsten Tagen per E-Mail versendet. Der zuständige Sachbearbeiter wird sodann umgehend die Anträge für das Förderjahr 2024 stellen (durch die erteilten Vollmachten ist dies direkt möglich).

Zusätzlich eine kurze Erläuterung durch Herrn Prölß.

Beschluss:

Dieser Tagesordnungspunkt dient lediglich zur Information; eine Beschlussfassung ist somit nicht notwendig.

Top 3.

Beratung und Beschlussfassung über einen Beitritt des Forstzweckverbandes Baumholder zur Fédération Européenne des Communes Forestières (FECOF) - Europäischer Kommunalwaldbesitzerverband

Um die Interessenvertretung der gemeindlichen Waldbesitzenden auf europäischer Ebene nachhaltig zu stärken hat der GStB Rheinland-Pfalz mit Schreiben vom 26.05.2023 aktiv um neue Mitglieder der FECOF geworben.

Lt. GStB ist der politische Einfluss der EU auf waldpolitische Fragestellungen ist der Gründung der FECOF (1990) stetig gestiegen.

Der FECOF dient als Interessenvertretung gegenüber der EU. Der Jahresbeitrag beträgt 113,00 €.

Beschluss:

Der Forstzweckverband Baumholder tritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt der FECOF bei.