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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 29/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Erneute Veröffentlichung im Internet und Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplan

„ERWEITERUNG SOLARPARK A 62 RÜCKWEILER“

IN DER ORTSGEMEINDE RÜCKWEILER

VERBANDSGEMEINDE BAUMHOLDER

Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung im Internet und der Auslegung ZUR BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rückweiler hat in seiner Sitzung am 12.06.2025 die erneute Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Erweiterung Solarpark A 62 Rückweiler“ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Die Gemeinde beabsichtigt mit der vorliegenden Planungsmaßnahme die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Solarparks.

In der Ortsgemeinde Rückweiler soll die bestehende Freiflächen-Photovoltaik-Anlage an der Autobahn A 62 erweitert werden. Der 1. Bauabschnitt wurde 2017 errichtet und hat eine Größe von 3,5 ha. Diese dient der regenerativen Erzeugung von Strom und der gleichzeitigen Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger. Die geplante Erweiterung des Solarparks ist ca. 2,3 ha groß. Der Geltungsbereich befindet sich südlich des Siedlungskörpers von Rückweiler, direkt angrenzend an die bereits bestehende Freiflächen-Photovoltaik-Anlage. Die Erschließung der Erweiterung des Solarparks ist über die bereits bestehende Anlage und die Kreisstraße 61 gesichert.

Der Bebauungsplan wird für das Gelände nördlich der bestehenden PV-Anlage entlang der K61 aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich zwischen der bestehenden PV-Anlage, der K61 und westlich eines Feldweges, der von Süden kommend in die K61 mündet.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von 2,3 ha.

Es ist eine externe Kompensationsmaßnahme auf den Flurstücken 14/21, 114/22 und 114/33 der Flur 1 der Gemarkung Rückweiler geplant, die Fläche grenzt nördlich an das Plangebiet an. Die Lage der Maßnahme ist ebenfalls dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit noch als Fläche für die Landwirtschaft dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Gegenüber der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:

Aufnahme einer externen Kompensationsmaßnahme aufgrund der Inanspruchnahme eines FFH-Lebensraumtypes

Ergänzung des Nutzungskataloges um „Anlagen zur Speicherung von elektrischer Energie“

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung, und dem Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 21.07.2025 bis einschließlich 04.08.2025 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Baumholder unter www.vgv-baumholder.de unter folgendem Pfad: Rathaus, Bauleitplanung, Bebauungsplanverfahren, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich in der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Weiherdamm 1 55774 Baumholder, Zimmer Nr. 005, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 21.07.2025 bis einschließlich 04.08.2025.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Geoportal Rheinland-Pfalz (https://www.geoportal-rlp.de) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse s-naeher@vgv-baumholder.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen sich auf die gegenüber der letzten Beteiligungsstufe geänderten Inhalte beschränken. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Rückweiler, 07.07.2025 {{lt}}-{{gt}}
gez. Lutz Altekrüger
der Ortsbürgermeister