Geldleistungen III - Belastung durch Heizkosten
Wer im Jahr 2023 einmalig durch hohe Heizkosten belastet wird, kann beim Jobcenter prüfen lassen, ob für ein Monat Anspruch auf Bürgergeld vorliegt. Dies betrifft sowohl Heizkostennachzahlungen, als auch die Beschaffung von Brennstoffen wie zum Beispiel Öl oder Pellets.
Der erforderliche Antrag muss spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat der Zahlungsverpflichtung gestellt werden. Bei einer Fälligkeit der Nachzahlung oder der Rechnung im Januar 2023 kann der Antrag folglich noch bis April 2023 gestellt werden.
Eine Bewilligung für einen Monat setzt das Vorliegen aller weiteren Leistungsvoraussetzungen voraus. Dazu gehört beispielsweise das Einkommen und Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft in dem Monat. Beim Bürgergeld für einen Monat hat jede Person der Bedarfsgemeinschaft einen Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro.
Das Jobcenter erreichen Sie Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter den Rufnummern 06781 - 56850 oder 06782 - 99300.
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