TOP 1. Annahme von Spenden
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO ist über die Annahme folgender Zuwendung zu entscheiden:
- Geldzuwendung in Höhe von 300,00 € von Herrn Thomas Gorasdza, Saarlouis, zur Förderung der Heimatpflege gem. § 52 Abs 2 Nr. 22 AO
Beschluss:
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO nimmt die Stadt Baumholder die Zuwendung an.
TOP 2. Vergabe barrierefreier Zugang Friedhofshalle Stadt Baumholder
An der Friedhofshalle Stadt Baumholder soll ein barrierefreier Zugang über eine Rampe geschaffen werden. Im Zuge einer freihändigen Vergabe wurden 4 Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Zum Abgabetermin lagen 3 Angebote vor. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung ergibt sich folgendes Ergebnis:
Von Seiten der Verwaltung bestehen keine Bedenken den Auftrag an die Firma Götten aus Rückweiler zu vergeben.
Beschluss:
Der Auftrag zur Lieferung und Montage einer Rampe für einen barrierefreien Zugang zur Friedhofshalle Stadt Baumholder ist der Firma Reinhold Götten aus Rückweiler erteilt.
TOP 3. Verleihung des Ehrenamtspreises der Stadt Baumholder für das Jahr 2023
Stadtbürgermeister Günther Jung erläutert die Gründe für die Preisverleihung und die sich aus den Vorschlägen den von Desiree Rausch und Eckhard Drumm ergebenden Leistungen von Frau Traudel Schinkel.
Er würdigt die Leistungen von der Preisträgerin für die Stadt Baumholder und die Allgemeinheit.
Den Glückwünschen schließen sich die Fraktionen des Stadtrates an.