Aus gegebenem Anlass erinnern wir an die Verpflichtung zur Schneeräumung und zum Streuen auf Gehwegen, die in der Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Ortsgemeinde geregelt sind.
In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen.
Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 6.45 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.