Pressemitteilung VG-Rat 14.12.2023
| TOP 2. | Aussprache über den Widerspruchsbescheid der ADD Trier vom 23.10.2023 |
Der TOP wurde auf Antrag der SPD-Fraktion aufgenommen.
Der Vorsitzende der SPD Fraktion Andreas Pees erläuterte in seiner Stellungnahmen noch einmal den Standpunkt seiner Fraktion. Den Widerspruchsbescheid der ADD bezeichnet er als schallende Ohrfeige für die Kommunalaufsicht. Damit bleibe es dabei, dass der Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2020 nicht entlastet sei. Auch Dieter Rausch, Vorsitzender der Fraktion FWG Dr. Nagel, sah sich der Auffassung bestätigt, dass der Bürgermeister bei dem drohenden finanziellen Verlust für die VG Baumholder durch die Greensill-Insolvenz die Verantwortung trägt.
Weitere Wortmeldungen ergaben sich nicht.
| TOP 3. | Verwendung der Mittel aus dem "Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation - KIPKI" |
Seitens des Landes Rheinland-Pfalz wurde Ende des Jahres 2022 das „Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation – KIPKI“ ins Leben gerufen. Die Kommunen erhalten hierbei in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl eine Zuweisung, für die VG Baumholder beläuft sich diese auf rd. 284.000 €.
Die Mittel müssen für Vorhaben aufgewendet werden die in einer „Positivliste“ (siehe Anlage) aufgeführt sind. Davon müssen mindestens 75 % (hier: ca. 213 T€) für Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden, maximal dürfen 25 % (hier: ca. 71 T€) für Maßnahmen zur Anpassung an die Klimawandelfolgen verausgabt werden. Es ist aber auch möglich, den Anteil für die Klimaschutzmaßnahmen auf bis zu 100 % der Zuweisung zu erhöhen.
Nach eingehender Prüfung sind aus Sicht der Verwaltung folgende Maßnahmen umsetzbar:
Es handelt sich hierbei um eine Klimaschutzmaßnahme, so dass die gesamte Zuwendung hierfür verwendet werden könnte. Wie sich aus der beigefügten Aufstellung ergibt, verbleiben bei jeder Kommune noch Eigenanteile. Die Kostenschätzung beruht auf Angaben vom Januar d.J., zu den aktuellen Kosten kann die Verwaltung keine Aussage treffen. Aktualisierte Angebote der OIE AG liegen noch nicht vor.
Beitragsrechtlich könnte so verfahren werden, dass die Zuwendung aus dem KIPKI bei den beitragsfähigen Aufwendungen in Abzug gebracht wird und so eine Erhebung von Ausbaubeiträgen ggf. vermieden oder zumindest deutlich reduziert werden kann.
Hinzuweisen ist noch auf folgendes:
Zunächst ging das Umweltministerium davon aus, dass in den Fällen in denen die Straßenbeleuchtung im Eigentum des Netzbetreibers steht eine Förderung nicht möglich ist. Der GStB hat sich jedoch dafür eingesetzt, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung auch in diesem Fall möglich ist, was Seitens des Ministeriums nun im Juli d.J. auch bestätigt wurde. Die in der Antwort des Ministeriums genannten Voraussetzungen sind erfüllt, so dass eine Verwendung möglich wäre.
Der Austausch der Fenster fällt in den Bereich der Klimaschutzmaßnahmen, die Anbringung der Beschattung in den der Klimawandelanpassung.
Durch den Fachbereich 3 wurden verschiedene Varianten kalkuliert und die nachfolgenden Möglichkeiten zusammengestellt:
Die genannten Beträge sind reine Baukosten, die Planung wird vom FB 3 selbst durchgeführt und ist nicht förderfähig.
Die verbleibenden Mittel (zwischen 121 T€ und 54 T€) könnten für weitere Maßnahmen aus der Positivliste verwendet werden.
Die Anträge müssen bis zum 31. Januar 2024 gestellt werden. Die Maßnahmen sind dann bis zum 30. Juni 2026 umzusetzen und der Verwendungsnachweis ist bis zum 31. Dezember 2026 vorzulegen.
Die Bezuschussung der Beleuchtung bietet den Vorteil, dass die Kommunen (mit Ausnahme von Fohren-Linden und Leitzweiler) direkt Gelder erhalten. Bei Maßnahmen an Schulen hingegen profitieren alle Kommunen indirekt über die Höhe der VG-Umlage, wenn langfristig die Betriebskosten gesenkt werden können. Diese Betrachtung lässt aber andere Faktoren die die Höhe der Umlage beeinflussen außen vor.
In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 14. November d.J. wurde ein Meinungsbild eingeholt. Die Anwesenden voltierten für eine Verwendung der Mittel für die Straßenbeleuchtung, so dass Seitens der Verwaltung diese Verwendung empfohlen wird.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die der Verbandsgemeinde zufließenden Mittel für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung zu verwenden und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
| TOP 4. | Entwicklung eines Steuerungskonzeptes für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in der Verbandsgemeinde Baumholder |
Das Thema Freiflächen-Photovoltaik wurde bereits in einer Sitzung des Ältestenrates und einer Ortsbürgermeister Besprechung am 24.07.2023 diskutiert.
Der Vortrag eines Vertreters der Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat anlässlich der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 20.11.2023 stattgefunden.
Der Verbandsgemeinderat hat nun über die Erstellung der Machbarkeitsstudie Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen zu entscheiden.
Ein Honorarangebot hierfür des Büros Kernplan aus Illingen beläuft sich auf 4.500,00 € netto.
In einer kontrovers geführten Diskussion wurden die Notwendigkeiten und die Vor- und Nachteile eines solchen Steuerungskonzeptes beleuchtet.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Erstellung einer Machbarkeitsstudie nicht zu.
| TOP 5. | Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Baumholder und dem Nationalparklandkreis Birkenfeld zum Ausbau mobiler und stationärer Sirenen |
Auf Grund der in der Vergangenheit gemachten negativen Erfahrungen mit den Warn- und Alarmierungsmitteln ist der Landkreis Birkenfeld, die Stadt Idar-Oberstein und die Verbandsgemeinden Baumholder, Birkenfeld und Herrstein-Rhaunen der Überzeugung, dass ein redundantes System aus mehreren Komponenten für eine möglichst umfassende Warnung der Bevölkerung auch im Landkreis Birkenfeld erforderlich ist. Neben den Bundes- oder Landesmitteln (Cell-Broadcast, Warn-Apps) werden im Landkreis, den Verbandsgemeinden und der Stadt ein Netz aus mobilen und stationären Sirenen zur Warnung der Bevölkerung errichtet.
Im Rahmen einer Ortsbürgermeisterbesprechung wurden die Standorte für mögliche Sirenenanlagen vorgestellt und mit den Teilnehmern abgestimmt.
Die Wehrleiter im Landkreis votierten in der späteren Diskussion für die Ergänzung der stationären Anlagen mit mobilen Sirenenanlagen. Diese sind auch in die beigefügte Vereinbarung eingeflossen.
Demnach benötigt die Verbandsgemeinde Baumholder derzeit 17 stationäre und vier mobile Sirenenanlagen.
Kern der Vereinbarung ist die Verteilung der Kosten. Laut Vereinbarung trägt der Landkreis im Rahmen der Anschaffungen 75 % der Kosten nach Abzug einer ggf. möglicher Förderung. Die restlichen Kosten der Sirenen in der Verbandsgemeinde trägt die Verbandsgemeinde.
Für die Pflege und Wartung der Sirenenanlagen ist die Verbandsgemeinde verantwortlich. Der Landkreis erstattet der Verbandsgemeinde für die Wartung und Pflege der stationären Anlagen 75 % der Kosten. Für die mobilen Anlagen fallen keine Wartungs- und Pflegearbeiten an.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Baumholder stimmt der beigefügten Vereinbarung zwischen dem Nationalparklandkreis Birkenfeld, den Verbandsgemeinden Baumholder, Birkenfeld und Herrstein-Rhaunen sowie der Stadt Idar-Oberstein zu.
| TOP 6. | Vergabe Lieferung und Einbau von Raffstore Grundschule Baumholder |
An der Grundschule Baumholder mussten aus Sicherheitsgründen 18 Stück Raffstore ausgebaut werden. Im Zuge einer freihändigen Vergabe wurden 3 Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Zum Abgabetermin lagen 2 Angebote vor. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung ergibt sich folgendes Ergebnis:
| 1. | Vogels Fensterbau Baumholder | 22.606,43 € |
| 2. | Bieter 2 | 26.396,58 € |
Die Firma Vogels Fensterbau aus Baumholder ist der Verwaltung als leistungsstarke und geeignete Firma bekannt. Es bestehen keine Bedenken den Auftrag an die Fa. Vogels zu vergeben.
Beschluss:
Der Auftrag zur Lieferung und Einbau von Raffstore an der Grundschule Baumholder ist der Firma Vogels Fensterbau aus Baumholder zum Angebotspreis von 22.606,43 € zu erteilen.
| TOP 7. | Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Baumholder Industriegebiet "Reichenbacher Höfe" im Bereich der Gemarkungen Reichenbach und Heimbach -Würdigung der Eingaben der Beteiligten der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Abstimmung mit den Nachbargemeinden und Beteiligung der Öffentlichkeit. -Beschluss über die Teiländerung. |
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden fand vom 26.10.2023 bis 27.11.2023 statt. Im Anschreiben vom 16.10.2023 wurde darauf hingewiesen, dass bei Nichtäußerung davon ausgegangen wird, dass keine Bedenken und Anregungen vorliegen.
Parallel hierzu fand die Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Die öffentliche Bekanntmachung hierzu erfolgte am 18.10.2023 in der Westricher Rundschau.
Zur vorliegenden Planung haben sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geäußert. Bürgerinnen und Bürger haben sich zur vorliegenden Planung nicht geäußert.
Die geäußerten Anregungen werden, wie in der Anlage beschrieben, in die Planung eingestellt.
Die eingegangenen Stellungnahmen zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes stehen zusätzlich unter dem Link
https://www.dropbox.com/scl/fo/l065bxmrh0bk571iu9bgc/h?rlkey=09zv35jnhmh9ti38djd2ev4m7&dl=0
zur Verfügung.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Baumholder beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Baumholder beschließt gem. § 6 Abs. 5 BauGB die Teiländerung des Flächennutzungsplanes Industriegebiet „Reichenbacher Höfe“. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.
Durch die Teiländerung des Flächennutzungsplanes Industriegebiet „Reichenbacher Höfe“ sind die Grundzüge der Gesamtplanung des Flächennutzungsplanes berührt. Gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO bedarf die Teiländerung noch der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Baumholder wird beauftragt, nach Vorliegen der Zustimmung, die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Kreisverwaltung Birkenfeld zur Genehmigung vorzulegen und die Genehmigung bekanntzumachen.
| TOP 8. | Annahme von Spenden |
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO ist über die Annahme folgender Zuwendung zu entscheiden:
Beschluss:
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO nimmt die Verbandsgemeinde Baumholder die vorgenannte Zuwendung an.