Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Eckersweiler hat am 06.11.2024 auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 2 Ziff. 1 wird wie folgt neu gefasst:
…
1. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 3.000,- € im Einzelfall,
…
Artikel 2
Diese Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.