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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Pressemitteilung zur Sitzung des Gemeinderates Berglangenbach 04.12.2024

Öffentlicher Teil

TOP 1.

Straßenangelegenheiten Zinkweilerhof

Der Bürgermeister berichtet, dass die Bewohner (Fam. Faus) auf ihn zugekommen sind, da die Straße zum Hof mit Gestrüpp zuwächst und die Rinne so zugewachsen ist, dass das Regenwasser nur schlecht ablaufen kann. Die Bewohner des Hofs Fragen beim Gemeinderat an, wer die Kosten für die Beseitigung des Grünschnitts übernimmt. Nach Rücksprache mit der VG-Verwaltung wird nun geprüft, ob es sich um einen öffentlichen oder örtlichen Weg handele. Je nachdem fallen die Kosten für die Gemeinde oder die Jagdgenossenschaft an. Sobald die Antwort von Seiten der Verwaltung geklärt wurde, wird dieses Thema in einer neuen Sitzung besprochen.

TOP 2.

Friedhofsangelegenheiten

hier: Neue Urnengräber

Hier wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass am Freitag dem 6.12. ein Ortstermin stattfindet. Die Bauarbeiten gehen im besten Fall noch in diesem Jahr los.

TOP 3.

Sachstand Bauarbeiten Spielplatz

Es gibt eine Arbeitsgruppe Spielplatz, welche sich schon einmal getroffen hat. In dieser Gruppe sind 5 Ratsmitglieder und 6 Gemeindemitglieder. Für den Spielplatz wurden bereits 15.000 Euro im Haushalt eingestellt, ca. 5000 Euro könnten noch aus Spendengeldern hinzukommen. Der nächste Termin der Arbeitsgruppe findet am 14.12. um 11 Uhr statt.

TOP 4.

Umsetzung Ehrenmahl

Da das Ehrenmal nicht unter Denkmalschutz steht, bekommt die Gemeinde keine Spende oder Förderung zur Sanierung. Der Plan ist, die Tafeln abzubauen und an der Wand der Leichenhalle anzubringen. Die Kosten der Baumaßnahmen sind im Angebot um fast 40% teurer als beim Vororttermin, deshalb soll darüber nochmal nachgedacht werden, bzw. evtl. Noch andere Angebote eingeholt werden

TOP 5.

Annahme von Spenden

Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 94 Abs. 3 GemO über die Annahme folgender Zuwendung zu entscheiden:

Geldzuwendung in Höhe von 350,00 Euro von der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zur Förderung der Heimatpflege - § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde Berglangenbach nimmt die vorgenannte Geldzuwendung gemäß § 94 Abs: 3 GemO an.

TOP 6.

Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Der Gemeinderat hat nach § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen.

Diese ist auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt und erfordert eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder.

Sie gilt zunächst weiter, bis der neue Gemeinderat eine Geschäftsordnung beschließt.

Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Wahl kein Beschluss über eine Geschäftsordnung zustande, so gilt vorerst kraft Gesetzes die vom Innenministerium bekannt gemachte Mustergeschäftsordnung.

Üblicherweise wird die Geschäftsordnung zeitnah zur konstituierenden Sitzung erlassen.

Der neu eingeführte § 35a der Gemeindeordnung eröffnet allerdings die Möglichkeit der digitalen Sitzungsteilnahme. Dies wäre in der Geschäftsordnung ebenfalls zu regeln und ist an umfangreiche Voraussetzungen geknüpft. Sofern der Gemeinderat keine Reglungen für die digitale Sitzungsteilnahme treffen möchte, kann die Mustergeschäftsordnung des Innenministeriums übernommen werden. Bisher wurden von den Gemeinderäten keine Bestrebungen gezeigt, von § 35a GemO Gebrauch zu machen, so dass empfohlen wird, eine Geschäftsordnung in Anlehnung an die Mustergeschäftsordnung zu erlassen.

Der beigefügte Entwurf entspricht inhaltlich der Mustergeschäftsordnung.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung.