Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 30/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Rohrbach für das Haushaltsjahr 2022
Es wird darauf hingewiesen, dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 der Ortsgemeinde Rohrbach vom 22.07.2022 in der Zeit
vom 28.07.2022 bis einschl. 05.08.2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Zimmer 101, während den allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht offenliegt.
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
- die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind, oder
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Rohrbach, den 27.07.2022
gez. Bernhard Sauer, Ortsbürgermeister