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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 30/2023
Rohrbach
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Niederschrift des Ortsgemeinderates Rohrbach

am 04.07.2023

B. Öffentlicher Teil

TOP 1. Einwohnerfragestunde

Es waren keine Einwohner anwesend.

TOP 2. Bebauungsplan "Im Pöß"

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Im Pöß“ wurde aufgrund der befristeten Gültigkeit des § 13 b BauGB bis zum 31.12.2022 bereits am 15.11.2022 gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung hierzu erfolgte ebenfalls fristwahrend am 23.11.2022. Im Nachgang zu der am 08.03.2023 stattgefundenen Besprechung der Ratsmitglieder mit dem Planer und dem zuständigen Sachbearbeiter der Verwaltung wurde der vorgelegte städtebauliche Entwurf nochmals geringfügig überarbeitet. Der nunmehr erstellte Entwurf beinhaltet alle Festlegungen aus der genannten Besprechung und die Änderungswünsche gemäß der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 22.03.2023.

Nach abschließender Beratung und Erläuterung der weiteren Vorgehensweise durch Herrn Kartarius von der Verbandsgemeindeverwaltung, beschloss der Ortsgemeinderat auf dieser Grundlage das Bebauungsplanverfahren fortzuführen.

TOP 3. Prüfung der Jahresrechnung 2022 und Entlastungserteilunga) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungenb) Feststellung des Jahresabschlussesc) Entlastungserteilung

Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führte das älteste Ratsmitglied Helmut Scherer. Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rohrbach hat im nichtöffentlichen Teil der Sitzung den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Rohrbach für das Haushaltsjahr 2022 geprüft. Die Belegprüfung führte zu keinen Beanstandungen. Die im Haushaltsjahr 2022 entstandenen Haushaltsüberschreitungen wurden erläutert. Das von der Verwaltung erstellte Jahresabschlussbuch wurde den Ratsmitgliedern vorab übersandt. Aus dem Jahresabschlussbuch ist u.a. folgendes zu entnehmen.

Das Vermögen der Ortsgemeinde zum 31.12.2022 betrug 1.562.521,42 €. Die Bilanz zum Ende des Haushaltsjahres weist ein positives Eigenkapital in Höhe von 966.433,40 € aus. Das Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr aufgrund des Jahresfehlbetrages um 1.611,81 € vermindert. Zum Bilanzstichtag beliefen sich die Verbindlichkeiten der Ortsgemeinde auf insgesamt 238.010,24 €.

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Der noch laufende Investitionskredit bei der Kreissparkasse mit einer Restschuld zum 01.01.2022 i.H.v. 57.268,77 € wurde planmäßig um 3.628,63 € getilgt. Der im Jahr 2016 aufgenommene Kredit bei der KfW-Bank i.H.v. 12.000 € wurde um 1.500 € getilgt (Restschuld 4.875 €). Im Jahr 2017 wurde ein weiterer Kredit bei der KfW-Bank i.H.v. 16.000 € aufgenommen, dieser wurde um 2.000 € getilgt (Restschuld 8.500 €). Zu den noch bestehenden Investitionskrediten wurde im Jahr 2018 ein weiterer Investitionskredit bei der KfW-Bank i.H.v. 163.400 € aufgenommen, welcher ab dem Jahr 2022 mit einer Tilgungsleistung i.H.v. 9.612 € abgezahlt wird (Restschuld 144.176 €). Gegenüber den Kreditinstituten bestehen demnach Verbindlichkeiten i.H.v. 211.191,14 € (Stand 31.12.2022). Gegenüber dem Einheitskonto besteht eine Verbindlichkeit von 19.197,01 €.

Die übrigen Verbindlichkeiten in Höhe von 7.622,09 € verteilen sich in mehreren Kleinbeträgen auf verschiedene Abrechnungen, welche erst zu Beginn des Folgejahres fällig wurden. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten bezieht sich mit 47,55 € auf die Steuern des privaten Bereichs. Die Sonderposten haben sich um 26.079,50 € auf 341.060,23 € vermindert. Bei den Sonderposten aus Zuwendungen erfolgte eine Auflösung in Höhe von 19.692,09 €, welche im Abgang ausgewiesen wird.

Durch den Auflösungsbetrag in Höhe von 6.160 € wurde der Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten verringert. Im Bereich „Feldwegeunterhaltung“ ergab sich im Jahre 2022 ein Fehlbetrag in Höhe von 2.307,99 € welcher der Sonderrücklage, zuzüglich den Zinsen i.H.v. 55,49 € entnommen wurde. Der Stand des Sonderpostens „Feldwegeunterhaltung“ beträgt zum 31.12.2022: 17.889,23 €. Bei den Anzahlungen auf Sonderposten aus Zuwendungen ergaben sich insgesamt Zugänge in Höhe von 200 €. Diese stammt in voller Höhe aus Gebühren zur Nutzung der Ralleyteststrecke, welche zugunsten der Ausstattung des DGH zu verwenden ist. Bei den Grabnutzungsentgelten ergaben sich Zugänge in Höhe von 3.695 €. Weiterhin wurde der SoPo „Grabnutzungsentgelte“ in Höhe von 1.062 € aufgelöst.

Rückstellungen sind für laufende und zukünftige Ehrensoldverpflichtungen i.H.v.16.970,00 € gebildet. Der Wert des Sachanlagevermögens zum 31.12.2022 betrug 1.545.127,69 €. Zugänge ergaben sich durch die Erweiterung des Urnengrabfeldes i.H.v. 2.149,04 €.Abgänge ergaben sich keine.

Die Abschreibungen haben das Anlagevermögen um 39.389,00 € vermindert. Weiterhin besitzt die Ortsgemeinde Rohrbach Finanzanlagen in Höhe von 3.000,00 €. Hierbei handelt es sich um Anteile der Anstalt des öffentlichen Rechts „Energieprojekte VG Baumholder“. Das Umlaufvermögen weist Forderungen der Ortsgemeinde mit einem Betrag von 13.860,48 € aus. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 1.611,81 € ab. Gegenüber der Planung, die von einem Fehlbetrag von 34.263,00 € ausging, bedeutet dies eine Verbesserung um 32.651,19 €. Es konnten insgesamt Erträge in Höhe von 234.747,48 € verbucht werden; das bedeutet Mehrerträge i.H.v 20.751,48 € gegenüber dem Planansatz. Mehrerträge kamen hauptsächlich wie folgt zustande:

  • Steuern u. ähnliche Abgaben rd. 14.400 €

Aufwendungen mussten insgesamt in Höhe von 236.359,29 € verbucht werden. Das sind 11.899,71 € weniger als im Planansatz. Einsparungen konnten hauptsächlich bei folgenden Positionen erzielt werden:

  • Personal- und Versorgungsaufwendungen rd.3.100 € unter dem Ansatz.
  • Stromkosten rd. 3.700 € unter dem Ansatz
  • Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen (rd. 3.900 €) unter dem Ansatz
  • Sonstige laufenden Aufwendungen (rd. 3.800 €) unter dem Ansatz

Die Unterhaltung des Friedhofes belastete die Gemeinde mit 282,69 €; die Unterhaltung des DGH mit 9.550,00 €. Der Forstetat schloss mit einem Fehlbetrag von 3.637,43 € ab. In der Finanzrechnung wird ein Finanzmittelüberschuss i.H.v. 3.339,89 € ausgewiesen. Gegenüber der Planung, die von einem Fehlbetrag i.H.v. 21.510 € ausging, bedeutet dies eine Verbesserung um 24.849,89 €. Die Finanzrechnung stellt sich, mit Ausnahme der Abschreibungen sowie Auflösungen von Sonderposten, wie die Ergebnisrechnung dar. In der Finanzrechnung werden zusätzlich auch Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeiten ausgewiesen.

Die Ortsgemeinde Rohrbach konnte Investitionseinzahlungen in Höhe von 3.895 € verbuchen. Diese stammen i.H.v. 3.695 € aus Grabnutzungsentgelten und für die Nutzung der Rallye-Teststrecke am 07.05.2022 zugunsten der Ausstattung des Dorfgemeinschaftshauses i.H.v. 200 €. Investitionsauszahlungen wurden in diesem Jahr in Höhe von 2.590,59 € getätigt. Diese stammen hauptsächlich aus der Erweiterung der Urnengräber i.H.v. 2,149,04 €. Finanzierungstätigkeiten der Ortsgemeinde Rohrbach beliefern sich auf die Auszahlung zur Tilgung von Investitionskrediten i.H.v. 16.740,63 €.

Beschluss:

a)

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2022 werden, soweit dies noch nicht geschehen ist, gemäß § 100 GemO genehmigt.

b)

Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Ortsgemeinde Rohrbach wird, gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung, festgestellt.

c)

Dem im Jahre 2022 amtierenden Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie die Vertretung geführt haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Baumholder werden nach § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.

Zu a-c): Der Ortsbürgermeister Bernhard Sauer, der Erste Beigeordnete Ignatius Forster und der Beigeordnete Ingo Krummenauer haben bei der Beschlussfassung gemäß § 110 Abs. 4 GemO kein Stimmrecht.

TOP 4. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Resolution zum Landesfinanzausgleichsgesetz

Aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz vom 16. Dezember 2020 war das Land dazu angehalten, das Landesfinanzausgleichsgesetz zu novellieren. Neben der Neufassung des Finanzsystems enthält das zum 01. Januar 2023 in Kraft getretene Gesetz auch eine deutliche Anhebung der Nivellierungssätze. Diese orientieren sich dabei am Bundesniveau und nicht an den tatsächlichen Verhältnissen in Rheinland-Pfalz. Dies führt dazu, dass die unterschiedliche Leistungskraft großer und kleiner Kommunen keine Berücksichtigung findet. Überdies zwingt die Anhebung der Nivellierungssätze die Ortsgemeinden in Krisenzeiten faktisch dazu, Bürger und Wirtschaft mit Steuererhöhungen zu belasten. Dies bringt eine Vielzahl von Problemen und negativen Folgewirkungen mit sich die in der beigefügten Resolution näher beschrieben werden. In Anbetracht der Bedenken und Einblicke in die Lebenswirklichkeit einer Ortsgemeinde in einer strukturschwachen Region appelliert die Ortsgemeinde Rohrbach daher eindringlich an die Landesregierung, eine stärkere Berücksichtigung solcher Gesichtspunkte im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs vorzunehmen.

Beschluss:

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Rohrbach die als Anlage beigefügte Resolution zum Landesfinanzausgleichsgesetz und beauftragt die Verwaltung, die Resolution an die Landesregierung, vertreten durch das Innenministerium, weiterzuleiten.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen wurden die Punkte

  • Belegprüfung im Rahmen der Jahresrechnung 2022 und
  • Steuerangelegenheiten