A. Öffentlicher Teil
TOP 1. 1. Änderung der Abrundungssatzung "Taubenweg" vom 27.07.2005
Änderungsbeschluss gemäß § 34 Abs. 4 BauGB
Durch die Abrundungssatzung „Taubenweg“ vom 27.07.2005 wurde bereits das damalige Außenbereichsgrundstück, Flur 2, Flurstück 144/2, teilweise in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen. Nach der Flurbereinigung entstanden dort in der Flur 6 die Grundstücke 138, 139 und 140, die mittlerweile bebaut sind.
Die Eheleute Gisela und Dietmar Schmitt beantragen nun den Erlass einer 1. Änderung der Abrundungssatzung „Taubenweg“ nach § 34 Abs. 4 BauGB zur Einbeziehung ihres Grundstückes Flur 6, Flurstück 143.
Die Ortsgemeinde hat sich bereits bei ihrer Stellungnahme zum Bauvorbescheid der Kreisverwaltung positiv zu dem Vorhaben geäußert.
Die Verfahrenskosten und die möglichen Kosten der Erschließung sind von den Grundstückseigentümern zu tragen. Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor.
Beschluss:
Die 1. Änderung der Abrundungssatzung „Taubenweg“ nach § 34 Abs. 4 BauGB wird wie aus der Anlage ersichtlich beschlossen.
Die Abgrenzung ergibt sich aus dem der Niederschrift beigefügten Lageplan. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird das weitere Verfahren durchführen und dem Ortsgemeinderat die erforderlichen Verfahrensbeschlüsse vorlegen.
TOP 2. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Resolution zum Landesfinanzausgleichsgesetz
Aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz vom 16. Dezember 2020 war das Land dazu angehalten, das Landesfinanzausgleichsgesetz zu novellieren. Neben der Neufassung des Finanzsystems enthält das zum 01. Januar 2023 in Kraft getretene Gesetz auch eine deutliche Anhebung der Nivellierungssätze. Diese orientieren sich dabei am Bundesniveau und nicht an den tatsächlichen Verhältnissen in Rheinland-Pfalz. Dies führt dazu, dass die unterschiedliche Leistungskraft großer und kleiner Kommunen keine Berücksichtigung findet. Überdies zwingt die Anhebung der Nivellierungssätze die Ortsgemeinden in Krisenzeiten faktisch dazu, Bürger und Wirtschaft mit Steuererhöhungen zu belasten. Dies bringt eine Vielzahl von Problemen und negativen Folgewirkungen mit sich die in der beigefügten Resolution näher beschrieben werden.
In Anbetracht der Bedenken und Einblicke in die Lebenswirklichkeit einer Ortsgemeinde in einer strukturschwachen Region appelliert die Ortsgemeinde Hahnweiler daher eindringlich an die Landesregierung, eine stärkere Berücksichtigung solcher Gesichtspunkte im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs vorzunehmen.
Beschluss:
Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Hahnweiler die als Anlage beigefügte Resolution zum Landesfinanzausgleichsgesetz und beauftragt die Verwaltung, die Resolution an die Landesregierung, vertreten durch das Innenministerium, weiterzuleiten.
TOP 3. Annahme einer Spende
Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 94 Abs 3 GemO über die Annahme der folgenden Geldzuwendung zu entscheiden:
600,00 € von der Kreissparkasse Birkenfeld zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO)
Beschluss:
Gemäß § 94 Abs 3 GemO nimmt die Ortsgemeinde Hahnweiler die vorgenannte zweckgebundene Geldzuwendung an.
TOP 4. Antrag MSC Obere Nahe Rallye Kohle & Stahl am 23. September 2023
Dem Ortsbürgermeister lag ein Genehmigungsantrag für die 35. ADAC Rallye Kohle & Stahl am 23. September 2023 vor. Nach kurzer Beratung stimmten die anwesenden Ratsmitglieder dem Genehmigungsantrag zu.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde eine Grundstücksangelegenheit beraten und beschlossen.