Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Ortsgemeinderat Heimbach in seiner Sitzung am 13.05.2024 die Annahme des Entwurfs und die Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Heimbach“ beschlossen hat.
Mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan verfolgt die Ortsgemeinde Heimbach folgende Ziele: In der Ortsgemeinde Heimbach soll eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage nördlich des Altwieserhofes errichtet werden. Diese dient der regenerativen Erzeugung von Strom und gleichzeitiger Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger.
Der geplante Solarpark ist 11,66 ha groß, wobei der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplanes 22,64 ha umfasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde gegenüber der frühzeitigen Beteiligung geringfügig reduziert.
Die Erschließung des Solarparks ist über Feldwirtschaftswege gesichert.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf von Plan und Begründung in der Zeit vom 25.07.2024 bis einschließlich 23.08.2024 zu den üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Zimmer 005, zur jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Verbandsgemeinde Baumholder, unter www.vgv-baumholder.de und beim Geoportal RLP elektronisch abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, von ihrem Recht auf Einsichtnahme und Beteiligung Gebrauch zu machen.
Die Eingaben werden von der Verbandsgemeinde Baumholder geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanteiländerung im identischen Geltungsbereich wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.
Der Umweltbericht wird mit folgenden Unterlagen mit ausgelegt (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB):
Anlagen: Bestandserfassungen zu Biotoptypen, Brutvögeln und Tagfaltern und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung sowie Themenkarten zu Übersicht und Schutzgebiete, Bestand Biotoptypen, Brutvögel und externen Ausgleichsmaßnahmen.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind aufgrund der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung verfügbar (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB):
1. Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung und Konfliktanalysen
| a) | Naturraum und Relief |
| b) | Boden und Wasser |
| c) | Tiere und Pflanzen (Arten, Biotope und biologische Vielfalt) |
| Pflanzen und Biotope (nebst anhängender Artenliste) |
| Avifauna, Tagfalter (Bestandsaufnahme und Gefährdungsanalyse zu den gefährdeten oder besonders geschützten Arten wie z.B. Neuntöter, Rotmilan, Feldlerche-. Abhandlung anderer Tiergruppen über eine Gefährdungsanalyse. |
| d) | Klima und Luft |
| e) | Landschaftsbild (mit Darstellung der Einsehbarkeit und des Beeinträchtigungspotenzials durch Landschaftsbildveränderung) |
| f) | Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung |
| Wohn- und Wohnumfeldnutzung und Naherholung |
| Abhandlung der Kriterien Schallemission, Blendwirkung und elektromagnetische Felder |
| g) | Kultur- und Sachgüter |
| h) | Schutzwürdige Gebiete |
| i) | Wechselwirkungen zwischen einzelnen Umweltbelangen |
| j) | Kumulationswirkungen mit anderen Vorhaben |
2. Internationale und nationale Schutzgebiete, NATURA 2000 Verträglichkeitsvoruntersuchung zum FFH-Gebiet 6509-301 „Obere Nahe““
3. Prognose für die Entwicklung des Umweltzustands
| a) | Entwicklungsprognose bei Durchführung des Plans |
| b) | Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung des Plans |
4. Planungsalternativen
5. Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
6. Grünordnung
| a) | Eingriffe in Natur und Landschaft |
| b) | Planungstheorie |
| c) | Grünordnerische Festsetzungen |
| Vermeidung und Minderung von Eingriffen und Beeinträchtigungen |
| Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs |
| Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs |
| d) | Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung |