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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 30/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachungen - Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zur Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich Solarpark Heimbach

Bekanntmachung

DER BETEILIGUNG der Öffentlichkeit zur Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich „SOLARPARK HEIMBACH“

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Baumholder in öffentlicher Sitzung am 16.05.2024 die Annahme des Entwurfs und die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des geplanten vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Heimbach“ der Ortsgemeinde Heimbach beschlossen hat.

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf von Plan und Begründung in der Zeit vom 25.07.2024 bis einschließlich 23.08.2024 zu den üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Zimmer 005, zur jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Verbandsgemeinde Baumholder, unter www.vgv-baumholder.de und beim Geoportal RLP elektronisch abrufbar. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, von ihrem Recht auf Einsichtnahme und Beteiligung Gebrauch zu machen. Die Eingaben werden von der Verbandsgemeinde Baumholder geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt. Gemäß § 3 (3) BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die Lage des Änderungsbereichs ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Parallel werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, eingeholt. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Heimbach. Das Gebiet wurde gegenüber der frühzeitigen Beteiligung geringfügig verkleinert. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanteiländerung im identischen Geltungsbereich wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Der Umweltbericht wird mit folgenden Unterlagen mit ausgelegt (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB):

Anlagen: Bestandserfassungen zu Biotoptypen, Brutvögeln und Tagfaltern und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung sowie

Themenkarten zu Übersicht und Schutzgebiete, Bestand Biotoptypen, Brutvögel und externen Ausgleichsmaßnahmen.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind aufgrund der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung verfügbar (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB):

1.

Beschreibung des Umweltzustands, Bewertung und Konfliktanalysen

a)

Naturraum und Relief

b)

Boden und Wasser

c)

Tiere und Pflanzen (Arten, Biotope und biologische Vielfalt)

Pflanzen und Biotope (nebst anhängender Artenliste)

Avifauna, Tagfalter (Bestandsaufnahme und Gefährdungsanalyse zu den gefährdeten oder besonders geschützten Arten wie z.B. Neuntöter, Rotmilan, Feldlerche-. Abhandlung anderer Tiergruppen über eine Gefährdungsanalyse.

d)

Klima und Luft

e)

Landschaftsbild (mit Darstellung der Einsehbarkeit und des Beeinträchtigungspotenzials durch Landschaftsbildveränderung)

f)

Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung

Wohn- und Wohnumfeldnutzung und Naherholung

Abhandlung der Kriterien Schallemission, Blendwirkung und elektromagnetische Felder

g)

Kultur- und Sachgüter

h)

Schutzwürdige Gebiete

i)

Wechselwirkungen zwischen einzelnen Umweltbelangen

j)

Kumulationswirkungen mit anderen Vorhaben

2.

Internationale und nationale Schutzgebiete, NATURA 2000 Verträglichkeitsvoruntersuchung zum FFH-Gebiet 6509-301 „Obere Nahe““

3.

Prognose für die Entwicklung des Umweltzustands

a)

Entwicklungsprognose bei Durchführung des Plans

b)

Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung des Plans

4.

Planungsalternativen

5.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

6.

Grünordnung

a)

Eingriffe in Natur und Landschaft

b)

Planungstheorie

c)

Grünordnerische Festsetzungen

Vermeidung und Minderung von Eingriffen und Beeinträchtigungen

Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs

Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs

d)

Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

Baumholder, den 16.07.2024

gez. Bernd Alsfasser
Bürgermeister