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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 30/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 Ortsgemeinde Fohren-Linden

Hinweis auf Offenlegung

Es wird darauf hingewiesen, dass die 1. Nachtraghaushaltssatzung und der 1. Nachtragshauhaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 der Ortsgemeinde Fohren-Linden vom 5. Juli 2024 in der Zeit vom

25. Juli 2024 bis einschließlich 2. August 2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1 55774 Baumholder, Zimmer 203, während den allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht offenliegt.

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. Die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind, oder

2. Vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Fohren-Linden, den 24. Juli 2024
gez. Michael Reis, Ortsbürgermeister