Die von der Stadt Baumholder und den Ortsgemeinden Berglangenbach, Berschweiler, Frauenberg, Hahnweiler, Heimbach, Leitzweiler, Reichenbach, Rohrbach und Ruschberg aufgestellten Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen liegen in der Zeit
vom 03.08.2023 – 10.08.2023
im Dienstzimmer des jeweiligen Ortsbürgermeisters der genannten Ortsgemeinden sowie der Stadt Baumholder zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vorschlagslisten Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden dürften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.