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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 31/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Konstituierende Sitzung des Gemeinderates Ruschberg am 09.07.2024

Öffentlicher Teil

TOP 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

Nach § 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) verpflichtet der Bürgermeister die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

Die Pflichten ergeben sich insbesondere aus § 20 GemO (Schweigepflicht), § 21 GemO (Treuepflicht) und § 30 Abs. 1 GemO (Rücksichtnahme auf das Gemeinwohl).

  • Iris Schön
  • Reinhold Winand
  • Sebastian Simon
  • Marcel Michels
  • Edgar Korb
  • Manuel Jungbluth
  • Gerold Martini
  • Tobias Büstrin-Theiß
  • Fabian Mosmann
  • Stefan Alsfasser

Das Kommunalbrevier 2024 wurde ausgehändigt.

Die RM Joachim Milbredt und Alexander Stumpf werden in der nächsten Sitzung verpflichtet.

Beschluss:

Der Ortsbürgermeister verpflichtet die Ratsmitglieder per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

TOP 2. Ernennung des Ortsbürgermeisters

Die Amtszeit des bisherigen ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters entsprach der Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Gemeinderates und endete am 30. Juni 2024. Er bleibt jedoch geschäftsführend bis zur Ernennung seines Nachfolgers im Amt (§ 52 Abs. 2 und 3 GemO).

Der Ortsbürgermeister wurde gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO), dem Kommunalwahlgesetz (KWG) und der Kommunalwahlordnung (KWO) am 09. Juni 2024 durch Direktwahl gewählt.

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 festgestellt, dass

Alfred Heu

zum Ortsbürgermeister gewählt wurde.

Der Ortsbürgermeister ist in öffentlicher Sitzung zum Ehrenbeamten zu ernennen, zu vereidigen und ins Amt ein zu führen (§ 54 Abs. 1 GemO).

Da Alfred Heu bereits bisher Ortsbürgermeister war, liegt eine Wiederwahl vor, so dass Vereidigung und Amtseinführung entfallen (§ 54 Abs. 1 S. 3 GemO).

Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung der Ernennungsurkunde und obliegt dem geschäftsführenden Beigeordneten (hier: Sebastian Simon als Erstem Beigeordneten).

Beschluss:

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist kein Beschluss erforderlich.

TOP 3. Annahme von Spenden

Zwei Spenden wurden gem. § 94 Abs. 3 GemO durch den Rat angenommen:

  1. Spende Barhocker durch den Strohbärenclub; Wert 850 €
  1. Spende Michael Alles, Ruhebank Friedhof; Wert 500 €

TOP 4. Änderung Hauptsatzung

Den Ratsmitgliedern wurde mit der Einladung ein BV der Verwaltung übermittelt.

Nach eingehender Aussprache wurde Artikel 1 wie folgt neu gefasst:

(1) Der Gemeinderat bildet folgende Ausschüsse:

  • Bau- und Liegenschaftsausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Ausschuss für Brauchtumspflege und Ortsverschönerung
  • Ausschuss für Jugend-Senioren-Soziales

(2) Die Ausschüsse haben acht Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter.

(3) Die Ausschüsse gem. Absatz 1 werden aus Mitgliedern des Gemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gebildet. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des Gemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder.

Artikel 2

§ 3 Ziff. 1 wird ersatzlos gestrichen

Artikel 3

§ 4 wird wie folgt neu gefasst:

§ 4

Beigeordnete

Die Gemeinde hat bis zu drei Beigeordnete.

TOP 5. Zustimmung zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes

Die in Reichenbach ansässige Firma Dunkel Land.-/Forstwirtschaftliches Lohnunternehmen beabsichtigt den Standort „Reichenbacher Höfe“ im Bestand zu sichern und weiterzuentwickeln, um die Belieferung der vorhandenen und neu hinzukommenden Biomassekraftwerke weiterhin aufrecht erhalten zu können. Herr Andre Dunkel als Vorhabenträger hat mit den Ortsgemeinden Heimbach, Reichenbach und der Verbandsgemeinde Baumholder am 03.04.2022 einen entsprechenden „Städtebaulichen Vertrag“ abgeschlossen.

In dem Vertrag wurde vereinbart, dass sämtliche Kosten durch den Vorhabenträger übernommen werden. Zur Realisierung des Gesamtprojektes ist ein Bebauungsplan aufzustellen und der Flächennutzungsplan zu ändern. Diese vorbereitenden Arbeiten wurden alle durchgeführt, so dass die Ortsgemeinden Heimbach und Reichenbach am 13.12.2023 dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Reichenbacher Höfe“ zustimmten.

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 14.12.2023 wurde der Teiländerung des Flächennutzungsplanes Industriegebiet „Reichenbacher Höfe“ zugestimmt

Da durch die Teiländerung des Flächennutzungsplanes Industriegebiet „Reichenbacher Höfe“ die Grundzüge der Gesamtplanung des Flächennutzungsplanes berührt sind, bedarf die Teiländerung gemäß § 67 Abs.2 Satz 2 GemO noch der Zustimmung der Stadt und der Ortsgemeinden.

Beschluss:

Der Teiländerung des Flächennutzungsplanes für das Industriegebiet „Reichenbacher Höfe“ wird zugestimmt.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über ein Bauantrag beraten und beschlossen.