Bekanntmachung des Beschlusses über die Entlastungserteilung gemäß § 114 der Gemeindeordnung und Offenlegung des Jahresabschlusses und Rechenschaftsberichtes für das Haushaltsjahr 2023
der Ortsgemeinde Fohren-Linden
Der Ortsgemeinderat Fohren-Linden hat am 7. Mai 2025 die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Fohren-Linden für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen und dem Ortsbürgermeister sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Baumholder für das Haushaltsjahr 2023 die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 31. Juli 2025 bis einschließlich 7. August 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Zimmer 206, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.