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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 31/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum

55469 Simmern, 23.07.2026

DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück

Schloßplatz 10

Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung

Telefon: 0671-820-5200

Telefax: 0671-92896-500

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Berschweiler-Dorf

Internet: www.dlr.rlp.de

Aktenzeichen: 61114-HA11.5.

Schlussfeststellung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Berschweiler-Dorf gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Berschweiler-Dorf

Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Berschweiler-Dorf durch folgende Feststellung ab:

1.

Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.

2.

Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

3.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

II.  Hinweise

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemein­schaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet.

Gründe

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils geltenden Fassung liegen vor.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.

Das Grundbuch und das Liegenschaftskataster wurden nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt.

Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht be­kannt.

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abge­schlossen. Es besteht kein Restkassenbestand, die Kasse der Teilnehmergemeinschaft für das Verfahren Berschweiler-Dorf wird aufgelöst.

Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch kann

  1. schriftlich oder zur Niederschrift beim
    Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Rüdesheimer Straße 60 - 68, 55545 Bad Kreuznach oder
  2. zur Niederschrift beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Außenstelle Schloßplatz 10, 55469 Simmern
  3. Schriftlich oder zur Niederschrift bei der
    Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier
  4. oder in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes erhoben werden.
Im Auftrag
Christian Schumann
(Abteilungsleiter)