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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 32/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Pressemitteilung zur konstituierenden Sitzung des Gemeinderates Heimbach 18.07.2024

TOP 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

Nach § 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) verpflichtet der Bürgermeister die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

Die Pflichten ergeben sich insbesondere aus § 20 GemO (Schweigepflicht), § 21 GemO (Treuepflicht) und § 30 Abs. 1 GemO (Rücksichtnahme auf das Gemeinwohl).

TOP 2. Ernennung des Ortsbürgermeisters

Jürgen Saar wurde) am 09. Juni 2024 durch Direktwahl gewählt.

Der Wahlausschuss hat dies in seiner Sitzung am 17.06.2024 festgestellt.

Der Ortsbürgermeister ist in öffentlicher Sitzung zum Ehrenbeamten zu ernennen, zu vereidigen und ins Amt ein zu führen (§ 54 Abs. 1 GemO).

Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung der Ernennungsurkunde.

Jürgen Sar wurde durch den Beigeordneten Friedhelm Werle zum Ortsbürgermeister ernannt.

Da eine Wiederwahl vorlag, entfielen Vereidigung und Amtseinführung.

TOP 3. Wahl der Beigeordneten

a.) Wahl des/der Ersten Beigeordneten

Ernennung, Vereidigung, Amtseinführung

b.) Wahl des/der Beigeordneten

Ernennung, Vereidigung, Amtseinführung

a.) Wahl des / der Ersten Beigeordneten

Ernennung, Vereidigung, Amtseinführung

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Beigeordneten entspricht der Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Gemeinderates.

Die Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten erfolgt nach § 53 a Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 40 GemO i.V.m. § 53 Abs. 3 und 4 GemO.

Nach § 53 a Abs. 1 S. 2 GemO i.V.m. § 53 Abs. 3 S. 1 GemO ist zum Beigeordneten wählbar:

  • Wer Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
  • am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetzes (KWG) ausgeschlossen ist,
  • die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei Wahlen.

Der Vorsitzende forderte den Rat auf, Vorschläge für die Wahl der/des Ersten Beigeordneten zu machen.

Es wurde Anett Albrecht vorgeschlagen.

Weitere Vorschläge ergaben sich nicht.

Es wurde daher mit verdeckten Stimmzetteln gewählt, die mit „Ja“ oder „Nein“ gekennzeichnet werden konnten.

An der Wahl nahmen 13 Ratsmitglieder teil.

Von den 13 abgegebenen Stimmen entfielen auf „Ja“ 11 und auf „nein“ 2.

Damit war Anett Abrecht zur Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Heimbach gewählt.

Der Ortsbürgermeister ernannte Frau Albrecht zur Ersten Beigeordneten, vereidigte sie und führte sie in das Amt ein.

Über Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung wurde eine gesonderte Niederschrift angefertigt.

b.) Wahl des / der Beigeordneten

Ernennung, Vereidigung, Amtseinführung

Sodann forderte der Vorsitzende zu Vorschlägen für die/den weitere/n Beigeordnete/n auf.

Es wurde Patric Kloos vorgeschlagen.

Weitere Vorschläge ergaben sich nicht.

Es wurde daher mit verdeckten Stimmzetteln gewählt, die mit „Ja“ oder „Nein“ gekennzeichnet werden konnten.

An der Wahl nahmen 13 Ratsmitglieder teil.

Von den 13 abgegebenen Stimmen entfielen auf „Ja“ 12 und auf „nein“ 1.

Damit war Patric Kloos zum Beigeordneten der Ortsgemeinde Heimbach gewählt.

Der Ortsbürgermeister ernannte Herrn Kloos zum Beigeordneten, vereidigte ihn und führte ihn in das Amt ein.

Über Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung wurde eine gesonderte Niederschrift angefertigt.