Die Träger von öffentlichen Sportanlagen haben gem. § 15 Abs. 4 SportFG Pläne für die Nutzung der Anlagen aufzustellen.
Der derzeit gültige Benutzerplan für die Sportanlagen in Baumholder ist bis Ende September 2021 gültig.
Alle Benutzer werden gebeten, uns ihre Wünsche zur Nutzung der Sportanlagen bis spätestens 10. September 2021 schriftlich, per E-Mail oder telefonisch mitzuteilen.
Bitte beachten:
Auch dieses Jahr ist keine Besprechung zur Aufstellung der Belegungspläne vorgesehen. Es ist daher erforderlich, uns Ihre Terminwünsche bis zum genannten Termin mitzuteilen. Danach eingehende Wünsche können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Wegen der Belegung durch die Ganztagsschule stehen beide Hallen anderen Nutzern montags bis donnerstags grundsätzlich erst ab 16.00 Uhr, freitags ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Den Terminwünschen der Vereine und anderen Nutzer kann daher nur entsprochen werden, wenn keine Belegung durch die Ganztagsschule erfolgt.
Wir bitten darauf zu achten, dass auch Veranstaltungen bereits bei der Aufstellung der Nutzungspläne angemeldet werden müssen. Bei kurzfristigen Anmeldungen kann nicht sichergestellt werden, dass die Halle zur Verfügung steht.