Nach 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit Folgendes öffentlich bekannt gemacht:
Der Ortsgemeinderat von Hahnweiler hat in seiner Sitzung am 19.07.2023 beschlossen, nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB die 1. Änderung der Abrundungssatzung „Taubenweg“ zu erlassen. Die Ortsgemeinde Hahnweiler beabsichtigt am westlichen Ortsrand im Taubenweg die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils festzulegen und gleichzeitig in der Flur 6 das Grundstück 143, teilweise als zu Ortslage zugehörig, einzubeziehen.
Die nach § 3 BauGB vorgesehene öffentliche Darlegung der Planung und Anhörung der Bürger erfolgt durch Auslegung des Satzungsentwurfes, des zugehörigen Lageplanes und der Begründung in der Zeit von Donnerstag, den 24.08.2023 bis einschl. Montag, den 25.09.2023, während der allgemeinen Dienststunden im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder.
Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Verbandsgemeinde Baumholder, unter www.vgv-baumholder.de und beim Geoportal RLP, elektronisch abrufbar.