TOP 1. Erneuerbare Energien in der Stadt Baumholder- Antrag der LFB-Fraktion
Für die Fraktion der LfB erläutert Herr Berthold Hoffmann nochmals die Hintergründe des Antrages.
Stadtbürgermeister Jung führt aus, dass er nach Rücksprache mit dem Fachbereich 3 der Verbandsgemeindeverwaltung folgende Angaben zum aktuellen Stand und den Planungen im Bereich erneuerbare Energie machen kann:
- Die OIE plant weiterhin die Errichtung eines Heizkraftwerkes im Bereich „Im Brühl“. Dabei prüft die OIE, ob Anschlüsse an dieses Heizkraftwerk auch für Privatpersonen möglich sind.
- Flächen für die Errichtung von Freiflächen-PV Anlagen:
Ein möglicher Standort für eine Freiflächen-PV Anlage wäre der „Alte Müllplatz“. Hier ergibt sich nur das Problem, dass der Anschluss an das Netz zur Einspeisung des erzeugten Stroms relativ teuer ist und hier noch kein Investor gefunden wurde der dies umsetzen möchte.
Herr Klaus Dessauer greift nochmals das geplante Heizkraftwerk im Bereich „Im Brühl“ auf. Seines Erachtens nach wäre ein Anschluss auch privater Haushalte sehr wichtig, so dass dieser Punkt nochmals im zuständigen Ausschuss besprochen werden sollte.
Herr Andreas Pees weist darauf hin, dass sich betreffend der Errichtung von Windenergieanlagen die gesetzlichen Regelungen u.a. zu den Abstandsflächen zwischenzeitlich geändert haben. Er bittet daher nochmals zu prüfen, ob hier nicht zwischenzeitlich eine Genehmigungsfähigkeit vorliegen würde.
Herr Michael Brunk vertritt die Auffassung, dass das Thema „Erneuerbare Energien“ in den entsprechenden Ausschüssen intensiv bearbeitet werden soll. Sein Vorschlag lautet den aktuellen Sachstand bzgl. der Modernisierung von Heizungsanlagen in Privathaushalten zu erheben. Damit könnte die Datenbasis gelegt werden, um zu entscheiden, ob weitere Anstrengungen überhaupt wirtschaftlich sinnvoll sind. Grundsätzlich sollte versucht werden die Überlegungen in eigenen Händen der Stadt zu lassen und erst später darüber zu entscheiden, ob mit einem Investor zusammengearbeitet werden sollte.
Nach Auffassung von Herrn Andreas Pees sollte der Fokus der Diskussion auf die Möglichkeiten der öffentlichen Hand gelegt werden. Hier sieht er zwei Punkte als besonders wichtig an:
„Wo kann Energie produziert werden?“
„Wo kann Energie eingespart werden?“
Hier sieht er die Priorität bei den eigenen Liegenschaften bzw. Gebäuden.
Nach Auffassung von Herrn Karlheinz Gisch sollte geprüft werden, das geplante Heizkraftwerk ggfls. in Eigenregie umzusetzen oder auch einen anderen Partner als die OIE zu prüfen. Er begründet dies damit, dass hier ggfls. betriebswirtschaftlich bessere Ergebnisse erzielt werden könnten.
Für Herrn Günter Heinz stellt sich die Frage, ob das derzeitig bestehende Netz überhaupt ausreichend ist, um weitere Einspeisungen durch Anlagen für die Nutzung erneuerbarer Energien zu ermöglichen. Diese Frage habe sich nach seiner Erfahrung in letzter Zeit vermehrt gestellt.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen schließt Stadtbürgermeister Jung die Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt.
TOP 2. Beratung über den Entwurf der Neufassung der Ausbaubeitragssatzung mit Umstellung auf wiederkehrende Beiträge gem. § 10 a KAG und zum Erlass einer Ausbaubeitragssatzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung) für den OT Eschelbacherhof
Die Stadt Baumholder erhebt Ausbaubeiträge nach dem System „Einmalbeiträge nach Durchschnittssätzen“. Durch das „Landesgesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes“ vom 05. Mai 2020 (GVBl. Nr. 17, Seite 158 f.), in Kraft getreten zum 09.05.2020, wurde dieses Beitragssystem abgeschafft, einmalige Beiträge können aber noch innerhalb einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2023 erhoben werden, vgl. Artikel 3 des o.g. Gesetzes.
Damit die Stadt Baumholder auch über den o.g. Zeitpunkt hinaus ihrer Beitragserhebungspflicht (§ 94 Abs 1, Abs 2 Nr. 1 GemO, §§ 10, 10 a KAG) nachkommen kann, ist eine Neufassung der Ausbaubeitragssatzung im System „Wiederkehrende Beiträge“ erforderlich.
Ein hierzu von der Verwaltung erstellter Entwurf wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 07. März d.J. bereits intensiv beraten. Auf Wunsch des HFA soll daran festgehalten werden, dass für selbstständige Immissionsschutzanlagen, Parkflächen und Grünanlagen keine Beiträge erhoben werden. Der Entwurf der Satzung wurde daher angepasst.
Weiterhin wurden Seitens der Ratsmitglieder verschiedene Fragen aufgeworfen die von der Verwaltung im Nachgang geprüft wurden. Die Ergebnisse dieser Prüfungen lassen sich wie folgt festhalten:
Beitragspflicht von bebauten Grundstücken an der ehem. Landesstraße 169:
Die fraglichen Grundstücke liegen auf der Gemarkung der Ortsgemeinde Ruschberg. Da es sich beim Erlass einer (Abgaben-)Satzung um eine ortsrechtliche Regelung handelt, kann die Stadt Baumholder auf Grund einer Satzung keine Grundstücke auf anderen Gemarkungen zu Beiträgen heranziehen.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Grundstücke bauplanungsrechtlich dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen sind. Das OVG Rheinland-Pfalz hat hierzu bereits im Urteil vom 20. November 2007 (6 C 10601/07.OVG) entschieden, dass Außenbereichsgrundstücke, auch wenn sie bebaut sind, nicht beitragspflichtig sind.
Beitragsrechtliche Situation des OT Eschelbacherhof:
Die Verwaltung ging zunächst davon aus, dass es sich hierbei ausschließlich um eine Privatstraße handelt, für die eine Beitragserhebung nicht in Betracht kommt. Auf Hinweis der Ausschussmitglieder wurde die Situation nochmals geprüft und dabei festgestellt, dass zwei Flurstücke (18 und 6) im Eigentum der Stadt Baumholder stehen. Eine Prüfung vor Ort ergab, dass die Verkehrsanlage in diesen Bereich als erstmalig hergestellt zu bewerten ist.
Die dazwischen liegende Privatstraße im Eigentum der Anwohner führt nach Rücksprache mit dem GStB dazu, dass die Bildung einer dritten Abrechnungseinheit mit wiederkehrenden Beiträgen gem. § 10 a KAG nicht möglich ist. Um dennoch sicherzustellen, dass die Stadt Baumholder ihrer Beitragserhebungspflicht nachkommen kann, ist daher der Erlass einer eigenen Ausbaubeitragssatzung für diesen Bereich erforderlich. Hier werden weiterhin Einmalbeiträge erhoben, aber nicht mehr wie bisher nach Durchschnittssätzen, sondern nach tatsächlichen Kosten.
In die Satzung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge wurde daher als neuer § 1 eine Regelung zum Geltungsbereich eingefügt. Die Satzung für den OT Eschelbacherhof enthält ebenfalls eine Abgrenzung zum Geltungsbereich.
In der Satzung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge verschiebt sich die Nummerierung der Paragrafen entsprechend.
Ergänzend zu den vorgelegten Unterlagen geht Herr Bachmann nochmals auf die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss in dessen Sitzung am 07. März 2022 ein. Die dort gestellten Fragen der Ratsmitglieder wurden zwischenzeitlich von der Verwaltung geklärt.
Herr Bachmann weist darauf hin, dass der in § 2 Abs. 3 der beiden Satzungen aufgeführten Text durch Rechtsänderungen gegenstandslos geworden ist. Er weist darauf hin, dass diese Satzungsregelung gestrichen werden könnte. Der Haupt- und Finanzausschuss spricht sich für die Streichung der Regelung aus.
Weiterhin beantwortet Herr Bachmann verschiedene Fragen der Mitglieder des Ausschusses.
Hinsichtlich der noch offenen Punkte in den Satzungen spricht der Haupt- und Finanzausschuss gegenüber dem Stadtrat folgende Empfehlungen aus.
In der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge werden die Stadtanteile (§ 6) wie folgt empfohlen:
Für das Abrechnungsgebiet der Stadt Baumholder Abrechnungseinheit 1: 30 v. H.
Für das Abrechnungsgebiet des Ortsteils Breitsesterhof Abrechnungseinheit 2: 20 v.H.
In § 7 Beitragsmaßstab:
Tiefenbegrenzung in Absatz 2 Nr. 2 Buchstaben a) und b) jeweils: 40 m
Tiefenbegrenzung in Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe d): 80 m
In der Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen für den Ortsteil Eschelbacherhof
In § 7 Betragsmaßstab:
Tiefenbegrenzung in Absatz 2 Nr. 2 Buchstaben a) und b) jeweils: 40 m
Tiefenbegrenzung in Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe d): 80 m
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen stellt Stadtbürgermeister Jung die überarbeitete Satzung sowie die Empfehlungen zur Abstimmung:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Baumholder empfiehlt dem Stadtrat die Neufassung der Ausbaubeitragssatzung mit Umstellung auf wiederkehrende Beiträge gem.
§ 10 a KAG und zum Erlass einer Ausbaubeitragssatzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen für den Ortsteil Eschelbacherhof in der Form dieses Entwurfes zu beschließen.
TOP 3. Annahme von Spenden
Die Stadt Baumholder hat am 26.04.2022 von der Kreissparkasse Birkenfeld, Auf der Idar 2, 55743 Idar-Oberstein eine zweckgebundene Geldzuwendung in Höhe von 1.000,00 € erhalten. Die Spende ist zweckgebunden zur Förderung der Kunst- und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) zu verwenden.
Beschluss:
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO nimmt die Stadt Baumholder die vorgenannte Zuwendung an.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen schließt Stadtbürgermeister Jung diesen Tagesordnungspunkt und damit auch den öffentlichen Teil.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde der Tagesordnungspunkt „Betriebskosten des geplanten Kindergarte