Top 1. Vorstellung der Planung kath. KiTa
Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits durch die Vorstellung der Planung im Rahmen der zuvor stattgefundenen Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtumbau und Grundstücksmanagement der Stadt Baumholder beraten, so dass im Stadtrat keine weitere Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt stattfand.
Top 2. Aufstellungsbeschluss zur Änderung des BPI, westlicher Stadteingang / Kennedyallee
Der Vorsitzende verweist auf die im Ausschuss zuvor stattgefundenen Beratungen bei der die Mitglieder des Stadtrates bereits anwesend waren. Weiterer Diskussionsbedarf ergibt daher nicht.
1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Stadteingang / Kennedyallee“ – Aufstellungsbeschluss zur Änderung nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan „Westlicher Stadteingang / Kennedyallee“ erlangte in seiner jetzigen Fassung mit Bekanntmachung vom 13.11.1995 Rechtskraft.
Unter Ziffer 2.1 „Zulässige Dachgestaltung“ im textlichen Teil des Bebauungsplanes ist unter Punkt „Dachaufbauten/-einbauten folgendes festgelegt:
Diese damaligen Regelungen erscheinen heute auch im Sinne einer zeitgemäßen individuelleren Bebauung nicht mehr sinnvoll. Des Weiteren entsprechen sie nicht den vorhandenen Gegebenheiten (insbesondere vorhandene Schleppgauben betreffend) und taten dies in Teilen bereits bei Aufstellung des Bebauungsplanes nicht. Dieser Punkt „“Dachaufbauten/-einbauten“ soll deshalb vollständig gestrichen werden. Die Zulässigkeit von Dachaufbauten/-einbauten richtet sich zukünftig nach der Landesbauordnung.
Es wird angestrebt die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB oder § 13a BauGB durchzuführen. Die Kosten der Bebauungsplanänderung trägt die Stadt Baumholder.
Beschluss:
Nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB ergeht folgender Beschluss:
Der Bebauungsplan „Westlicher Stadteingang / Kennedyallee“ wird, wie im Sachverhalt geschildert, geändert. Die Kostentragung liegt bei der Stadt Baumholder.
Top 3. Beratung und Beschluss der Neufassung der Ausbaubeitragssatzung mit Umstellung auf wiederkehrende Beiträge gem. § 10 a KAG und zum Erlass einer Ausbaubeitragssatzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung) für den OT Eschelbacherhof
Die Stadt Baumholder erhebt Ausbaubeiträge nach dem System „Einmalbeiträge nach Durchschnittssätzen“. Durch das „Landesgesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes“ vom 05. Mai 2020 (GVBl. Nr. 17, Seite 158 f.), in Kraft getreten zum 09.05.2020, wurde dieses Beitragssystem abgeschafft, einmalige Beiträge können aber noch innerhalb einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2023 erhoben werden, vgl. Artikel 3 des o.g. Gesetzes.
Damit die Stadt Baumholder auch über den o.g. Zeitpunkt hinaus ihrer Beitragserhebungspflicht (§ 94 Abs 1, Abs 2 Nr. 1 GemO, §§ 10, 10 a KAG) nachkommen kann, ist eine Neufassung der Ausbaubeitragssatzung im System „Wiederkehrende Beiträge“ erforderlich.
Ein hierzu von der Verwaltung erstellter Entwurf wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in seinen Sitzungen am 07. März und 11. Juli d.J. intensiv beraten.
Auf Wunsch des HFA soll daran festgehalten werden, dass für selbstständige Immissionsschutzanlagen, Parkflächen und Grünanlagen keine Beiträge erhoben werden. Die Entwürfe beider Satzungen wurde daher angepasst.
Weiterhin wurde entschieden, dass der bisherige § 2 Abs 3 („Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig ist.“) in beiden Satzungen gestrichen wird, da es durch Änderungen im KAG keinen Anwendungsfall für diese Regelung mehr gibt. Die bisherigen Absätze 4 und 5 werden damit zu den Absätzen 3 und 4.
Letztendlich wurden in der Sitzung am 11. Juli d.J. auch Empfehlungen zum Gemeindeanteil (nur wkB) und zur Tiefenbegrenzung (wkB und Einzelabrechnung) abgegeben, welche nun in die Satzung eingearbeitet sind.
Seitens der Ratsmitglieder wurden in der Sitzung am 07. März d.J. verschiedene Fragen aufgeworfen die von der Verwaltung im Nachgang geprüft wurden. Die Ergebnisse dieser Prüfungen lassen sich wie folgt festhalten:
Beitragspflicht von bebauten Grundstücken an der ehem. Landesstraße 169:
Die fraglichen Grundstücke liegen auf der Gemarkung der Ortsgemeinde Ruschberg. Da es sich beim Erlass einer (Abgaben-)Satzung um eine ortsrechtliche Regelung handelt, kann die Stadt Baumholder auf Grund einer Satzung keine Grundstücke auf anderen Gemarkungen zu Beiträgen heranziehen.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Grundstücke bauplanungsrechtlich dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen sind. Das OVG Rheinland-Pfalz hat hierzu bereits im Urteil vom 20. November 2007 (6 C 10601/07.OVG) entschieden, dass Außenbereichsgrundstücke, auch wenn sie bebaut sind, nicht beitragspflichtig sind.
Beitragsrechtliche Situation des OT Eschelbacherhof:
Die Verwaltung ging zunächst davon aus, dass es sich hierbei ausschließlich um eine Privatstraße handelt, für die eine Beitragserhebung nicht in Betracht kommt. Auf Hinweis der Ausschussmitglieder wurde die Situation nochmals geprüft und dabei festgestellt, dass zwei Flurstücke (18 und 6) im Eigentum der Stadt Baumholder stehen. Eine Prüfung vor Ort ergab, dass die Verkehrsanlage in diesen Bereich als erstmalig hergestellt zu bewerten ist.
Die dazwischen liegende Privatstraße im Eigentum der Anwohner führt nach Rücksprache mit dem GStB dazu, dass die Bildung einer dritten Abrechnungseinheit mit wiederkehrenden Beiträgen gem. § 10 a KAG nicht möglich ist. Um dennoch sicherzustellen, dass die Stadt Baumholder ihrer Beitragserhebungspflicht nachkommen kann, ist daher der Erlass einer eigenen Ausbaubeitragssatzung für diesen Bereich erforderlich. Hier werden weiterhin Einmalbeiträge erhoben, aber nicht mehr wie bisher nach Durchschnittssätzen, sondern nach tatsächlichen Kosten.
In die Satzung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge wurde daher als neuer § 1 eine Regelung zum Geltungsbereich eingefügt. Die Satzung für den OT Eschelbacherhof enthält ebenfalls eine Abgrenzung zum Geltungsbereich.
In der Satzung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge verschiebt sich die Nummerierung der Paragrafen entsprechend.
Ergänzend erläutert Herr Bachmann nochmals die wichtigsten Punkte der Satzungen und die Ergebnisse der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss in den Sitzungen vom 07. März und 11. Juli diesen Jahres.
Da sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben stellt der Vorsitzende folgende Beschlussvorschläge zur Abstimmung:
Zur Neufassung der Satzung zur Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge:
Nach eingehender Beratung beschließt der Stadtrat die Neufassung der Ausbaubeitragssatzung wie von der Verwaltung vorgelegt und vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen. Dabei macht sich der Stadtrat die von der Verwaltung vorgetragenen Erläuterungen zu eigen.
Zur Neufassung der Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen für den OT Eschelbacherhof:
Nach eingehender Beratung beschließt der Stadtrat die Neufassung der Ausbaubeitragssatzung wie von der Verwaltung vorgelegt und vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen. Dabei macht sich der Stadtrat die von der Verwaltung vorgetragenen Erläuterungen zu eigen.
Top 4. Anschaffung eines Ersatz-Winterdienstfahrzeuges- Vergabeentscheidung
Stadtbürgermeister Jung und der Vorarbeiter des städtischen Bauhofes, Herr Welsch, erläutern den Zustand des derzeit eingesetzten Unimogs und den vorliegenden Kostenvoranschlag zur Reparatur des Fahrzeuges.
Dieser beläuft sich auf 20.000,00 € wobei seitens der Vertragswerkstatt darauf hingewiesen wird, dass dies hier eine Schätzung am unteren Ende der voraussichtlichen Kosten ist. Entsprechend der Recherchen ist davon auszugehen, dass ein Ersatzfahrzeug vor dem Winter 2022 / 2023 nicht beschafft werden kann. Stadtbürgermeister Jung bittet darum, dass der Stadtrat ihm und Herrn Welsch den Auftrag erteilt, die möglichen technischen Lösungen zu eruieren. Darunter fallen u.a. die Anmietung eines Fahrzeuges oder der Kauf, wobei letzteres nur im Falle eines Vorführfahrzeuges noch zeitlich realisierbar sein dürfte.
Im Stadtrat ergibt sich eine kontroverse Diskussion über das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit. Letztendlich kommen die Mitglieder des Stadtrates überein, dass entsprechend dem Vorschlag von Stadtbürgermeister Jung die Ermächtigung erteilt wird alle möglichen Optionen zu untersuchen. Im Anschluss ist hierüber im Stadtrat bzw. dem zuständigen Ausschuss zu berichten und eine Entscheidung herbeizuführen.