Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Ruschberg hat am 14.08.2024 auf Grund der§§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
§ 2 wird wie folgt neu gefasst:
§ 2
Ausschüsse des Gemeinderates
(1) Der Gemeinderat bildet folgende Ausschüsse:
(2) Die Ausschüsse haben acht Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter.
(3) Die Ausschüsse gemäß Absatz 1 werden aus Mitgliedern des Gemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gebildet. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des Gemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder.
§ 3 Ziff.1 wird wie folgt neu gefasst:
§ 3
Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates auf den Bürgermeister
…
…
§ 4 wird wie folgt neu gefasst:
§ 4
Beigeordnete
Die Gemeinde hat bis zu drei Beigeordnete.
Diese Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.