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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 36/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Reichenbacher Höfe“ und des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Reichenbacher Höfe“ in der Ortsgemeinde Reichenbach

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Ortsgemeinderat Reichenbach in öffentlicher Sitzung am 03.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Reichenbacher Höfe“ gemäß § 1 Abs. 3 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Reichenbacher Höfe“ beschlossen hat. Das weitere Verfahren wird gemäß § 3 ff. BauGB durchgeführt.

Ziel des Bebauungsplanes „Reichenbacher Höfe“ ist es, das Betriebsgelände der Fa. Andre Dunkel Land.-/Forstwirtschaftliches Lohnunternehmen einer städtebaulichen Gestaltung und Ordnung zuzuführen, im Bestand zu sichern und weiterzuentwickeln, um die Belieferung der vorhandenen und neu hinzukommenden Biomassekraftwerke weiterhin aufrecht erhalten zu können.

Die Fläche war bisher noch nicht überplant und bedarf daher zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Planvorhabens eines Bebauungsplanes.

Der Geltungsbereich des gemarkungsübergreifenden Bebauungsplanes „Reichenbacher Höfe“ (Gemarkung Reichenbach und Gemarkung Heimbach) hat eine Größe von insgesamt ca. 3,1 ha. Lage und Grenzen können dem nachstehenden Lageplan entnommen werden.