Der Ortsgemeinderat Reichenbach hat in seiner Sitzung am 03.03.2022 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Reichenbacher Höfe“ aufzustellen.
Ziel des Bebauungsplanes „Reichenbacher Höfe“ ist es, das Betriebsgelände der Fa. Andre Dunkel Land.-/Forstwirtschaftliches Lohnunternehmen einer städtebaulichen Gestaltung und Ordnung zuzuführen, im Bestand zu sichern und weiterzuentwickeln, um die Belieferung der vorhandenen und neu hinzukommenden Biomassekraftwerke weiterhin aufrecht erhalten zu können.
Die Fläche war bisher noch nicht überplant und bedarf daher zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Planvorhabens eines Bebauungsplanes.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Reichenbacher Höfe“ wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sowie eine schalltechnische Immissionsprognose und eine Prognose der Staubemissionen und -immissionen erstellt. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und die Gutachten werden nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB erstellt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des Bebauungsplanvorentwurfes in der Zeit vom 14. September 2022 bis einschließlich 14. Oktober 2022 durchgeführt wird.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Hinweise und Empfehlungen und Begründung, ist während der Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Bürgerbüro, Zimmer 101 einsehbar. Dort kann sich die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen und sich zur Planung äußern.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Verbandsgemeinde Baumholder (www.vgv.baumholder.de) und über das Geoportal Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de/) elektronisch abrufbar. Während dieses Zeitraums können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Geltungsbereich des gemarkungsübergreifenden Bebauungsplanes „Reichenbacher Höfe“ (Gemarkung Reichenbach und Gemarkung Heimbach) hat eine Größe von insgesamt ca. 3,1 ha. Lage und Grenzen können dem nachstehenden Lageplan entnommen werden.
Der ca. 2,75 ha große Teilbereich der Gemarkung Reichenbach beinhaltet die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 19/1, 20, 21, 39, 40, 57/1, 59/3, 59/9, 59/10, 59/11 und teilweise die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 38/2 und 39/20. Lage und Grenzen können dem nachstehenden Lageplan entnommen werden.