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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 36/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Reichenbacher Höfe“ und des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Reichenbacher Höfe“ in der Ortsgemeinde Heimbach

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Ortsgemeinderat Heimbach in öffentlicher Sitzung am 24.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Reichenbacher Höfe“ gemäß § 1 Abs. 3 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Reichenbacher Höfe“ beschlossen hat. Das weitere Verfahren wird gemäß § 3 ff. BauGB durchgeführt.

Ziel des Bebauungsplanes „Reichenbacher Höfe“ ist es, das Betriebsgelände der Fa. Andre Dunkel Land.-/Forstwirtschaftliches Lohnunternehmen einer städtebaulichen Gestaltung und Ordnung zuzuführen, im Bestand zu sichern und weiterzuentwickeln, um die Belieferung der vorhandenen und neu hinzukommenden Biomassekraftwerke weiterhin aufrecht erhalten zu können.

Die Fläche war bisher noch nicht überplant und bedarf daher zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Planvorhabens eines Bebauungsplanes.

Der Geltungsbereich des gemarkungsübergreifenden Bebauungsplanes „Reichenbacher Höfe“ (Gemarkung Reichenbach und Gemarkung Heimbach) hat eine Größe von insgesamt ca. 3,1 ha. Lage und Grenzen können dem nachstehenden Lageplan entnommen werden.

Der ca. 0,35 ha große Teilbereich der Gemarkung Heimbach beinhaltet das Grundstück mit den Fl.-Nr. 4 und teilweise die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 1, 2, 3 und 5. Lage und Grenzen können dem nachstehenden Lageplan entnommen werden.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Reichenbacher Höfe“ wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sowie eine schalltechnische Immissionsprognose und eine Prognose der Staubemissionen und -immissionen erstellt. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und die Gutachten werden nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB erstellt.

Heimbach, den 01.September 2022
gez. Jürgen Saar, Ortsbürgermeister