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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 36/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan "Wohngebiet Auf Raunen", in der Ortsgemeinde Rückweiler Verbandsgemeinde Baumholder

Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rückweiler hat in seiner Sitzung am 21.06.2024 die erneute Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Auf Raunen“ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Ortsgemeinde Rückweiler folgende Ziele:

In Rückweiler besteht am westlichen Siedlungsrand, zwischen der Flurstraße und der Hauptstraße im rückwärtigen Bereich der Berglangenbacher Straße unmittelbar anschließend an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil, eine bis jetzt noch unbebaute Potenzialfläche, die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Baumholder überwiegend als geplante Wohnbaufläche dargestellt und somit bereits für eine Wohnbebauung vorgesehen ist.

Der Standort ist für Wohnnutzung sehr gut geeignet, da auch die Umgebung durch überwiegend Wohnnutzung geprägt ist. Entsprechend der Nutzung der Umgebung ist eine Bebauung mit freistehenden Einzelhäusern geplant.

Ziel ist die Entwicklung eines bedarfsorientierten Wohngebietes für familienfreundliches Wohnen.

Das Plangebiet befindet sich heute im Außenbereich gem. § 35 BauGB, anschließend an die bebaute Ortslage von Rückweiler. Das Vorhaben ist demnach nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Aufstellung des Bebauungsplanes.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB (i.V.m. § 13a und § 13 BauGB aufgestellt.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 2 ha.

Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung, in der Zeit vom 09.09.2024 bis einschließlich 11.10.2024 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Baumholder unter www.vgv-baumholder.de unter folgendem Pfad: Rathaus, Bauleitplanung, Bebauungsplanverfahren, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich in der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Weiherdamm 1 55774 Baumholder, Zimmer Nr. 005, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 09.09.2024 bis einschließlich 11.10.2024.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Geoportal Rheinland-Pfalz (https://www.geoportal-rlp.de) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse s-naeher@vgv-baumholder.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) i.V.m. § 13a und 13 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Rückweiler, 30.08.2024
L. Altekrüger
Ortsbürgermeister