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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 37/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung zur Wahl der Landrätin / des Landrats des Nationalparklandkreises Birkenfeld

Am Sonntag, dem 24. September 2023, wird die Wahl der Landrätin / des Landrats des Nationalparklandkreises Birkenfeld durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von 8 bis 18 Uhr.

I.

Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat.

Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden.

II.

In der Verbandsgemeinde Baumholder bilden folgende Gemeinden jeweils einen Stimmbezirk:

Ortsgemeinde

Wahllokal

Berglangenbach

Markthalle

Hauptstraße 26 – 28, 55776 Berglangenbach

Berschweiler

Dr.-Darge-Halle

Dr.-Darge-Straße 2, 55777 Berschweiler

Eckersweiler

Dorfgemeinschaftshaus

Hauptstraße 16, 55777 Eckersweiler

Fohren-Linden

Bürgerhaus

Lindenstraße 1, 55777 Fohren-Linden

Frauenberg

Dorfgemeinschaftshaus

Kreisweg 21, 55776 Frauenberg

Hahnweiler

Dorfgemeinschaftshaus

Hauptstraße 4, 55776 Hahnweiler

Heimbach

Besenbinderhalle

In der Au 28 a, 55779 Heimbach

Leitzweiler

Feuerwehrgerätehaus

Zur Grotte, 55779 Leitzweiler

Mettweiler

Dorfgemeinschaftshaus

Dennerbach 4, 55777 Mettweiler

Reichenbach

Gemeindehaus

Schulstraße 1, 55776 Reichenbach

Rohrbach

Dorfgemeinschaftshaus

Hauptstraße 11, 55776 Rohrbach

Rückweiler

Dorfgemeinschaftshaus

Hauptstraße 22, 55776 Rückweiler

Ruschberg

Bürgerhaus

Hauptstraße 13, 55776 Ruschberg

Die Stadt Baumholder ist in zwei Stimmbezirke aufgeteilt:

Stimmbezirk

Wahllokal

101

Feuerwehrgerätehaus

Aulenbacher Straße 6, 55774 Baumholder

102

Brühlhalle

Im Brühl 7, 55774 Baumholder

Mit Ausnahme des Dorfgemeinschaftshauses in Eckersweiler sind alle Wahlräume zur Erleichterung der Teilnahme an der Wahl für behinderte und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen barrierefrei eingerichtet.

Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen, die nicht im Wählerverzeichnis eines barrierefreien Stimmbezirks eingetragen sind, können innerhalb ihres Wahlkreises mit einem Wahlschein in einem barrierefreien Wahlraum wählen.

III.

Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können noch bis

Freitag, den 22. September 2023, 18 Uhr,

einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.

Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag (24. September 2023), 15 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben.

IV.

Zur Wahl erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem die Bewerberinnen und Bewerber unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes und der Anschrift aufgeführt sind. Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie ihre Stimme geben wollen. Erhält bei der Wahl keine Bewerberin und kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am

Sonntag, dem 15. Oktober 2023, von 8 bis 18 Uhr,

eine Stichwahl statt.

V.

Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.

Baumholder, den 13.09.2023
Im Auftrag
gez. Achim Specovius