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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 37/2023
Verbandsgemeinde
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Aufforderung zur Schuleinschreibung für das Schuljahr 2024/2025

Nach § 57 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz beginnt im kommenden Jahr die Schulpflicht für alle Kinder, die bis zum

31. August 2024

das sechste Lebensjahr vollendet haben.

Die Erziehungsberechtigten und die mit der Erziehung oder Pflege Beauftragten sind verpflichtet die Kinder gemäß der öffentlichen Aufforderung zum Schulbesuch anzumelden.

Diese Aufforderung betrifft nur die Kinder, die im kommenden Jahr schulpflichtig werden.

Für Kinder, die 2024 noch nicht schulpflichtig werden und vorzeitig eingeschult werden sollen, wird ein gesonderter Anmeldetermin im Februar 2024 festgesetzt und rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.

Zur Schulanmeldung werden die beiden Grundschulen Westrich in Baumholder und Heimbach keine allgemeinen Zeiten zur Anmeldung anbieten.

Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten erhalten von der jeweiligen Grundschule eine persönliche Einladung mit einem individuellen, festen Termin zur Anmeldung.

Eltern, die noch zugezogen sind und keine persönliche Einladung erhalten haben, möchten sich bitte mit der jeweiligen Grundschule telefonisch in Verbindung setzen.

Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch und eine Bescheinigung über den Kindergartenbesuch mit.

Getrennt lebendende Elternteile bringen bitte einen Sorgerechtsnachweis mit.