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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 37/2026
Hahnweiler
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Pressemitteilung zur Sitzung des Gemeinderates Hahnweiler 25.08.2026

TOP 1.

Beratung und Beschlussfassung über die Teiländerung des Bebauungsplanes "Am Weiherhübel"

hier: Honorarangebote

Die Ortsgemeinde Hahnweiler beabsichtigt, eine bisher im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Am Weiherhübel“ als Spielplatz ausgewiesene Fläche baulich neu zu strukturieren. Aufgrund geänderter Bedarfe soll diese Fläche in ein reguläres Wohnbaugrundstück umgewandelt werden, um Wohnraum im Gemeindegebiet zu schaffen. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, liegen die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB (ohne Durchführung einer vollumfänglichen Umweltprüfung) vor.

Zur Durchführung des Verfahrens wurden insgesamt 4 Fachbüros angefragt. Drei Honorarangebote wurden eingereicht.

Die Angebote den Leistungsumfang, der für die Durchführung des gesetzlichen Verfahrens zwingend erforderlich ist:

Die weiteren Vertragskonditionen sind aus dem als Anlage beigefügten Angeboten zu entnehmen.

Eventuell geforderte Sondergutachten der Behörden oder Ausgleichsflächenregelungen können zusätzliche Kosten verursachen, die aktuell noch nicht bezifferbar sind.

Beschluss:

  1. Der Ortsgemeinderat Hahnweiler beschließt, das Verfahren zur Teiländerung des Bebauungsplanes „Am Weiherhübel“ einzuleiten. Ziel der Änderung ist die Umwandlung der im Bebauungsplan festgesetzten Spielplatzfläche in ein Wohnbaugrundstück. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gemäß § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren durchzuführen.
  2. Dem Honorarangebot des Planungsbüros BBP für die Durchführung der Planungsleistungen wird zugestimmt.
    Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den Planungsauftrag zum Angebotspreis von 5.406,00 € netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu vergeben.
  3. Kostentragung:
    Die Kosten trägt die Ortsgemeinde Hahnweiler

TOP 2.

Verwendung der Mittel aus dem Dorfbudget (2025/2026) in der Gemeinde Hahnweiler

Aus dem Förderprogramm Dorfbudget stehen der Gemeinde für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 1.500,- Euro zur Verfügung.

Die Zuwendung ist zweckgebunden und dient der Finanzierung von freiwilligen Aufgaben der Gemeinde.

Ziel des Programms ist es, das ehrenamtliche Engagement zu unterstützen, die Dorfgemeinschaft zu stärken und Projekte zu fördern, die dem örtlichen Miteinander dienen.

Die Mittel können flexibel für freiwillige Aufgaben der Gemeinde eingesetzt werden,

insbesondere:

  • für Maßnahmen zur Förderung der Dorfgemeinschaft,
  • zur Unterstützung von Maßnahmen der örtlichen Vereine und Gruppierungen,
  • zur Schaffung, Verbesserung oder Verschönerung örtlicher, öffentlicher Einrichtungen
  • zur Mitfinanzierung kleiner Investitionen (z. B. Spielgeräte, Sitzgelegenheiten,
  • Pflanzaktionen, Gemeinschaftsaktionen)
  • zur Beschaffung von Gegenständen, die der örtlichen Gemeinschaft dienen

Abwicklung:

Der Gemeinderat beschließt die Maßnahmen, welche über das Dorfbudget gefördert werden sollen.

Die Maßnahmen müssen unter eine der folgenden vier Kategorien eingeordnet werden:

  1. Unterstützung ehrenamtlicher Initiativen
  2. Unterstützung von örtlichen Vereinen und Gruppierungen
  3. Förderung der dörflichen Gemeinschaft
  4. Schaffung/Verbesserung/Verschönerung örtlicher Einrichtungen

Die Maßnahmen werden der Verbandsgemeindeverwaltung mitgeteilt.

Nach Abschluss der Maßnahme wird die Rechnung bei der Verwaltung und parallel bei Frau Klingshirn eingereicht.

Der Verwendungsnachweis wird von der Verbandsgemeindeverwaltung geführt und eingereicht.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Mittel aus dem Dorfbudget für den Neubau des Spielplatzes zu verwenden.